Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Selbstverpflichtung oder Selbstdarstellung / ARD und ZDF lassen Chance zur Selbstbindung ungenutzt – jetzt sind Länder gefragt

(Berlin) - Die unlängst veröffentlichten Selbstverpflichtungserklärungen von ARD und ZDF zur künftigen Programmgestaltung bleiben nach Auffassung der privaten Programmveranstalter und Multimediaanbieter weit hinter den Erwartungen an eine Konkretisierung des Grundversorgungsauftrages zurück. Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, appellierte am 16. September in Berlin an die Länder, sich bei ihrer Überprüfung nicht mit den vorgelegten Entwürfen zufrieden zu geben. „Bestehende gesetzliche Regelungen und Absicherungen des Status Quo sollen den Ländern und dem Gebührenzahler gegenüber als Selbstverpflichtung verkauft werden“, so Doetz. So wolle das ZDF die Anzahl seiner digitalen Kanäle einfrieren, wofür ohnehin eine staatsvertragliche Begrenzung bestehe. ARD und ZDF sehen in ihrer „Selbstverpflichtung“ auch vor, keine 0190er-Telefonnummern mehr einzusetzen, obwohl diese ohnehin zum Jahresende auslaufen und durch 0900er-Nummern ersetzt werden. Mit solchen Aussagen kämen die Erklärungen in die Nähe einer Alibiveranstaltung, so Doetz.

Ungeachtet der Kritik aus Brüssel dokumentieren ARD und ZDF den Rechteerwerb nahezu aller sportlichen Großereignisse der kommenden zwei Jahre, wobei diese zusätzlich um aktuelle Ergebnisinformationen und Sendetermin-unabhängige Streaming-Angebote ergänzt werden sollen. Wenn Rechte in einer solchen Höhe refinanziert werden müssten, könne natürlich nicht auf einträgliches Sportsponsoring zur besten Sendezeit verzichtet werden, so Doetz weiter. „Die permanenten Seitenhiebe auf private Konkurrenzprogramme in der ARD-Erklärung sind ebenso offensichtlich wie überflüssig. Die ARD sollte lieber vor der eigenen Tür kehren: Wenn sie behauptet, dass Gewalthandlungen nur gezeigt werden, wenn sie dramaturgisch begründet sind, hätte sie etliche Folgen des Tatorts nicht um 20.15 Uhr ausstrahlen dürfen. Die angeblich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehenden Jugendschutzrichtlinien sind ein zahnloser Tiger, solange sie nicht extern kontrolliert werden.“

Auch im Online-Bereich versuchen ARD und ZDF, die Besetzung des kompletten Angebotsspektrums durch ihre Erklärungen zu legitimieren. Neben vermehrtem Live-Streaming in verbesserter Qualität sollen Chats und Foren ebenso wie Gästebücher und Communities auf gebührenfinanzierter Basis angeboten werden. Im Gegensatz zum ZDF besteht auf Seiten der ARD-Anstalten auch keinerlei Bereitschaft, die Breite der Themen zu reduzieren. Doetz: „Hieran muss sich dringend etwas ändern. Gleiches gilt für den Bereich der Kooperationen: Die Tatsache, dass etwa die Kooperation des ZDF mit T-Online zum Jahresende auslaufen soll, verdeutlicht einmal mehr, dass unsere rechtlichen Bedenken tragen. Nun ist es an den Ländern, eine Präzisierung und Konkretisierung der Selbstverpflichtungen von ARD und ZDF einzufordern!“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: 030/39880-0, Telefax: 030/39880-148

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