Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Selbstverwaltung der AOK-Gemeinschaft appelliert an Verhandlungskommission der Parteien: Umfassende Reform gefordert, nicht nur Kostendämpfung

(Bonn) - Eine umfassende Gesundheitsreform hat am 15. Juli der Verwaltungsrat des AOK-Bundesverbandes in einer Resolution von der Verhandlungskommission für die Gesundheitsreform gefordert. Angesichts der gravierenden strukturellen und konjunkturellen Probleme im Gesundheitswesen sei eine umfassende Reform unausweichlich. Daher dürften die gemeinsamen Reformanstrengungen von Regierung und Opposition nicht nur bei Kostendämpfungsmaßnahmen stehen bleiben, sondern müssten auch umfängliche Strukturmaßnahmen bringen, damit eine nachhaltige Stabilität der finanziellen Basis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und eine qualitativ verbesserte Versorgung zukünftig gewährleistet seien.

Im Interesse einer besseren Versorgungsqualität und von mehr Wirtschaftlichkeit seien daher dringend Regelungen zum Vertragswettbewerb notwendig, die auch den Abschluss von Einzelverträgen zwischen Kassen und Ärzten möglich machen müssten. Über-, Unter und Fehlversorgung müssten abgebaut werden. Hinzukommen müsse eine Liberalisierung des Arzneimittelmarktes. Geeignete Instrumente hierzu seien die Aufhebung des Mehrbesitzverbotes für Apotheken, die Einführung des Versandhandels, Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneimittel und die Positivliste. Dringend notwendig sei auch die Einführung der so genannten vierten Hürde im Arzneimittelbereich zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln.

Der Verwaltungsrat wandte sich gegen eine Ausgliederung des Zahnersatzes und des Krankengeldes aus der Verantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es müsse eine Lösung unter dem Dach der GKV gefunden werden. Der Verwaltungsrat forderte, bei der Diskussion um die Absenkung der Kassenbeiträge auf 13 Prozent nicht die Belastung der Kassen auch durch vom Gesetzgeber verursachte Einnahmeausfälle aus dem Blick zu verlieren. Eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung müsse auch auf der Einnahmenseite der Kassen ansetzen.

Den Wortlaut der Resolution finden Sie im Internet unter www.aok-bv.de

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn Telefon: 0228/8430, Telefax: 0228/843502

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