Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Senkung der Kosten beim Breitbandausbau / EU verabschiedet praktikable Regelungen zum Breitband

(Berlin/Brüssel) - Der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat heute über die Trilogeinigung über einen Rechtsetzungsvorschlag der EU-Kommission zur Senkung der Kosten beim Breitbandausbau abgestimmt. "Erfreulicherweise hat sich die Praktikabilität gegenüber überzogenen Zielsetzungen durchgesetzt", wertete Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), das Ergebnis. "Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft unterstützt grundsätzlich, dass Synergien mit anderen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen genutzt werden, wenn es um den Ausbau von Breitbandnetzen geht. Doch dies hat auch Grenzen." So stellt die unmittelbare Mitnutzung von Trinkwasserleitungen und Abwasserkanälen ein potenzielles Risiko für die Sicherheit und Integrität der Netze dar, die hierfür nicht ausgelegt sind. Eine verpflichtende Mitnutzung steht zudem im Widerspruch zur europäischen Trinkwasserrichtlinie, die bestimmte Mindestanforderungen an die Qualität der Stoffe und Materialien stellt, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch treten. "Insofern begrüßt der VKU, dass die Gesetzgeber nun eine Ausnahme für Trinkwasser vom Anwendungsbereich beschlossen haben", so Reck.

"Erfreulich ist auch, dass EU-Parlament und Ministerrat der Forderung des VKU nachgekommen sind, die ursprünglich als Verordnung vorgesehenen Regelungen in das Rechtsinstrument einer Richtlinie zu ändern", stellt Reck weiter fest. Damit bleibt den Mitgliedstaaten genügend Handlungsspielraum in der Umsetzung, zumal der Breitbandausbau in der EU höchst unterschiedlich weit vorangeschritten ist.

Gas, Strom, Fernwärme und Abwasser bleiben im Anwendungsbereich der Richtlinie. Eine Zugangsverweigerung zum Netz kann aber erfolgen, wenn die anteilige Nutzung des verfügbaren Platzes zur Folge hätte, dass der Netzbetreiber, dem die physische Infrastruktur gehört, keinen Platz für eigene künftige Investitionen mehr hat oder Bedenken hinsichtlich Sicherheit und öffentlicher Gesundheit bestehen. "Nach den Beratungen in Brüssel wird sich der VKU weiter dafür einsetzen, dass kommunale Ver- und Entsorger bezüglich ihrer Informationspflichten und der Abwicklung ihres täglichen Geschäfts nicht mit zusätzlichen Belastungen und Verzögerungen belegt werden, ohne dass gleichzeitig auch erkennbar Anreize für ihr Engagement gesetzt werden", so Reck abschließend.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hatte im März 2013 einen Verordnungsvorschlag "über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation" vorgelegt, wodurch europaweit einheitliche Vorschriften für die Mitnutzung von Versorgungsinfrastrukturen beim Breitbandausbau erreicht werden sollen. Damit will die EU-Kommission die Betreiber netzgebundener Infrastruktur dazu bringen, eine weitergehende Mitnutzung ihrer Netze zum Zwecke des Breitbandausbaus zuzulassen und eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Planung und Durchführung von Bauarbeiten zu erreichen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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