Sicherung der Unternehmensnachfolge für mittelständische Familienunternehmen unentbehrlich / Wissmann: Überhöhte Besteuerung der Unternehmen muss auch künftig vermieden werden
(Berlin) - "Die Sicherung der Unternehmensnachfolge durch ein faires Erbschaftsteuerecht ist besonders für mittelständische Familienunternehmen in der Automobilindustrie und ihre Beschäftigten auch künftig unentbehrlich", betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), und verwies auf die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer, die heute stattfindet.
Dies ergebe sich aus der besonderen Stellung der Betriebe als Garant von Produktivität und Arbeitsplätzen: "Der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherung des Bestands von jahrzehntelang gewachsenen Familienunternehmen sind wesentliche Faktoren, die bei der Besteuerung des Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind. Die Sicherung der Unternehmensnachfolge steht damit auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse und begründet einen wesentlichen Unterschied zu anderen Vermögensarten, wie etwa Kapitaleinkünfte oder Immobilienvermögen", unterstrich Wissmann.
"Hinzu kommt, dass Familienunternehmen in der Regel erbschaftsteuerlich überbewertet werden. Die derzeitigen Bewertungsvorschriften führen nicht zu realitätsnahen Ergebnissen, sondern zu einer massiven Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage, die durch besondere Regeln kompensiert werden muss", sagte Wissmann. Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um eine Substanzsteuer, deren Bemessungsgrundlage nicht das laufende Einkommen oder der laufende Ertrag ist, sondern bestehende, oftmals nicht fungible Vermögenswerte.
Vor allem die gesellschaftsvertraglichen Besonderheiten der Familienunternehmen - wie zum Beispiel eine nur mittel- oder langfristige Verfügbarkeit über das Vermögen - würden im derzeitigen Bewertungsrecht nicht berücksichtigt, so Wissmann. Hinzu komme, dass die Besonderheiten von Betrieben - Erhalt von qualifizierten Arbeitsplätzen, hohe Sozialbindung, nicht fungible Vermögenswerte - nicht ausreichend in den Marktpreisen abgebildet werden könnten. Wissmann: "Eine überhöhte Besteuerung der Unternehmen muss daher auch in Zukunft vermieden werden."
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(sy)
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