Pressemitteilung | Verband Bildung und Erziehung - Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE)

Sicherung der wohnortnahen Grundschulen auf einem guten Weg / VBE: Löhrmann auf dem richtigen Weg

(Dortmund) - "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zur Sicherung eines wohnortnahen Grundschulangebots geht die Landesregierung in die richtige Richtung", sagt Udo Beckmann, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. Dieser gebe den Schulträgern einerseits mehr Planungssicherheit und gewährleiste andererseits für die Kinder, dass sie nicht schon zu Beginn ihrer schulischen Laufbahn lange Wege in Kauf nehmen müssen.

"Besonders freut es uns, dass die Landesregierung mit ihrem Vorhaben weitgehend die Vorschläge aufgegriffen hat, die der VBE in seiner Expertise 'Kurze Beine - kurze Wege' vom September 2011 dargelegt hatte", so Beckmann. Dass die einzige Grundschule einer Gemeinde auch mit 46 Schülern selbständig fortgeführt werden kann und Teilstandorte in Ausnahmefällen auch mit weniger als 46 Schülerinnen und Schülern gebildet werden können, ist ein positives Signal. Diese Regelung läuft jedoch weitgehend ins Leere, weil es in NRW aktuell nur 29 von 396 Schulträgern gibt, die nur über eine einzige Grundschule verfügen. Unter dem Aspekt "Kurze Beine - kurze Wege" müsste die Regelung deshalb lauten: Die Mindestzahl von 46 Kindern sichert einen eigenständigen Grundschulstandort, wenn dies die letzte wohnungsnah erreichbare Grundschule ist.

Die Bildung von Eingangsklassen müsste auch möglich sein, wenn sie vorübergehend die Zahl 15 unterschreitet, so Beckmann: "Die Höchstgrenze von 29 Schülerinnen und Schülern pro Klasse ist mit Blick auf den Anspruch individueller Förderung deutlich zu hoch angesetzt."

Dass die Landesregierung zur Absicherung des Vorhabens zusätzliche Stellen zur Verfügung stellt, ist zwingend erforderlich, damit der Erhalt kleiner Schulen nicht wie bisher zu größeren Klassenbildungen an den größeren Grundschulen führt. "Nur wenn die Rahmenbedingungen für alle Schulen unabhängig von der Größe stimmen, ist mehr Bildungsgerechtigkeit möglich", mahnt Beckmann. Für den VBE ist unabdingbar, dass an jedem Teilstandort Schulleitung dauerhaft präsent und dies mindestens durch einen Konrektor gewährleistet ist: "Dies ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass Lehrer, Eltern, Schulträger und Schüler stets einen festen Ansprechpartner brauchen"

Mit der Qualifizierungsmaßnahme "Sonderpädagogische Förderung" erkennt die Landesregierung an, dass mit der vorhandenen Personaldecke eine Entwicklung eines inklusiven Schulsystems nicht möglich ist. "Die personelle Situation ist desolat - selbst freiwerdende sonderpädagogische Stellen können aktuell nicht alle nachbesetzt werden; und auch in den nächsten Jahren zeichnet sich keine Verbesserung ab. Die Notlösung 'Sonderpädagogische Förderung' darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es dringend erforderlich ist, die Zahl der Studienplätze an den Universitäten im Bereich Sonderpädagogik drastisch zu erhöhen. Die Notlösung 'Nachqualifizierung' darf keine Dauerlösung werden", so Beckmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE) Pressestelle Westfalendamm 247, 44141 Dortmund Telefon: (0231) 425757-21, Telefax: (0231) 425757-10

(cl)

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