Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

So können Patienten bei der Selbstmedikation Geld sparen / Viele Krankenkassen erstatten Kosten für nicht verschreibungspflichtige pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel zurück

(Stuttgart) - Der Landesapothekerverband in Baden-Württemberg hat eine Liste veröffentlicht, die Bürgerinnen und Bürgern erläutert, welche Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise die Kosten für pflanzliche Arzneimittel im Rahmen der Selbstmedikation zurückerstatten. LAV-Vizepräsident Christoph Gulde erläutert den Hintergrund: "Seit Anfang 2012 haben gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten extra Leistungen über die Regelversorgung hinaus anzubieten. Sie können seitdem auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten. Etwa die Hälfte der 130 Krankenkassen tut dies." Manche Krankenkassen erstatten beispielsweise nicht-verschreibungspflichtige, pflanzliche und homöopathische Arzneimittel. Andere Krankenkassen beschränken sich auf die Altersgruppe 13 bis 18 Jahre, nehmen dafür aber alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf. Wiederum andere Kassen arbeiten mit Erstattungshöchstgrenzen. Gulde weiter: "Eine Voraussetzung muss jedoch immer erfüllt sein: Der Arzt muss das Arzneimittel auf einem sogenannten "grünen" oder Privatrezept verordnen. Das Rezept und die Rechnung aus der Apotheke muss der Versicherte dann bei seiner Krankenkasse einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen." Von der Erstattung ausgenommen bleiben jedoch nicht-apothekenpflichtige beziehungsweise frei verkäufliche und arzneimittelähnliche Medizinprodukte wie zum Beispiel Kosmetika, Haarwuchsmittel oder bestimmte Appetitzügler.

Auflistung verschafft Übersicht
Der LAV hat eine Übersicht veröffentlicht, in der neutral aufgeführt wird, welche Kassen welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel erstatten, so Christoph Gulde: "Die Regelungen der einzelnen Kassen sind sehr unterschiedlich. In unserer Übersicht sehen Patienten auf einen Blick, welche Leistungen ihre Krankenkasse bietet."

Die Zusammenstellung kann auf der Homepage des Landesapothekerverbandes unter http://www.apotheker.de/index.php?id=2368 heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart Telefon: (0711) 22334-0, Fax: (0711) 22334-97

(sy)

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