Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

So werden Recycling-Unternehmen durch das EEG entlastet

(Berlin) - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 15.07.2016 die Liste der Unternehmen veröffentlicht, die durch die Besondere Ausgleichregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für das Jahr 2016 begünstigt sind. Die Besondere Ausgleichsregelung ermöglicht es Unternehmen, die stromkostenintensiv sind, eine Begrenzung der EEG-Umlage zu beantragen.

Seit 2014, der letzten EEG-Novelle, stehen auf dieser Liste der grundsätzlich antragsberechtigten Branchen auch Unternehmen der Wirtschaftszweig-Klasse 38.32 (Rückgewinnung sortierter Werkstoffe). Hiermit hatte der Gesetzgeber erstmalig eine energiepolitische Gleichstellung des Recyclings zur Primärwareindustrie umgesetzt, für die der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. sich intensiv eingesetzt hat.

Sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 haben rund 90 Unternehmen, die sortierte Werkstoffe zurückgewinnen, eine Begrenzung der EEG-Umlage erhalten. BDE-Präsident Peter Kurth: "Wir freuen uns, dass es so viele stromkostenintensive Recycler gibt, die seit der letzten EEG-Novelle von der Entlastungsmöglichkeit profitieren können. Die damals erfolgte energiepolitische Gleichstellung zur Primärwareindustrie war ein wichtiges Signal für das Recycling und die Kreislaufwirtschaft." Die begünstigten Unternehmen kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen: Metall-, Glas-, Textil-, vor allem aber aus dem Kunststoffrecycling. Peter Kurth: "Die Aufnahme in den Kreis der begünstigten Unternehmen ist ein wichtiger Schritt für die Recyclingwirtschaft, die in besonderer Weise die richtigen Rahmenbedingungen braucht, um die in sie gesetzten Erwartungen auch für die Energie- und Klimawende erfüllen zu können."

Zur Besonderen Ausgleichsregelung gibt es in § 64 Abs. 2 des EEG 2017 eine Änderung. Sie wurde um eine Entlastungsstufe ergänzt für Unternehmen, die eine Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent aufweisen. Bei Unternehmen in diesem Bereich wird die EEG-Umlage für den Stromanteil über 1 Gigawattstunde auf 20 Prozent begrenzt. Eine Begrenzung auf 15 Prozent erhalten unverändert Unternehmen, die eine Stromkostenintensität von mindestens 17 Prozent aufweisen (Branche nach Liste 1 der Anlage 4) oder mindestens 20 Prozent bei einer Branche nach Liste 2 der Anlage 4. BDE-Präsident Kurth: "Wir möchten unsere Recycler, die sortierte Werkstoffe rückgewinnen, explizit auf diese Ausweitung hinweisen und empfehlen, erneut zu prüfen, ob die Antragsvoraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage erfüllt werden können. Anträge müssen - wie bisher - jeweils zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Kalenderjahr gestellt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Alexander-Georg Rackow, Pressesprecher Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(sy)

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