Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

SoVD NRW fordert: E-Scooter müssen umgehend wieder befördert werden

(Düsseldorf) - E-Scooter dürfen vom Transport im öffentlichen Busverkehr nicht generell ausgenommen werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das vom NRW-Verkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde. Eine generelle Verweigerung, E-Scooter im Busverkehr zu transportieren, ist dem Gutachten der STUVA zufolge unverhältnismäßig. Eine kippsichere Aufstellung in Bussen wird als möglich eingestuft. Ein Absteigen des Nutzers vom E-Scooter auf einen festen Fahrzeugsitz wird nicht für notwendig, sondern sogar für kritisch erachtet. Überdies werden im Gutachten Vorschläge unterbreitet, wie die Beförderung von E-Scootern sicher gestaltet werden kann. "So schnell wie die Verkehrsbetriebe in NRW die E-Scooter abgelehnt haben, so schnell sollten diese nun auch an einer Lösung arbeiten", so die 2. Landesvorsitzende des SoVD NRW, Renate Falk. Der generelle Ausschluss sei spätestens nach diesem Gutachten nicht länger haltbar. "Alle Akteure sind aufgerufen, sich nun an den Verhandlungstisch zu setzen und praktikable Umsetzungsmöglichkeiten zu schaffen."

Durch die Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet sich Deutschland, die persönliche Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge haben die Kommunen eine Verpflichtung, die Mobilität der Bevölkerung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen zu erfüllen. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen der öffentlichen Zuwendungen für den ÖPNV erhalten die Auftragnehmer jährlich 120 Millionen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung. Diese Mittel sollen den Mehraufwand sowie die kostenfreie Mitnahme von betroffenen Personen sicherstellen. Die Krankenkassen stellen derzeit Personen zur Habilitation und Rehabilitation sogenannte E-Scooter als anerkannte Hilfsmittel zur Verfügung. Der SoVD NRW fordert die Verkehrsunternehmen auf, die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, im ÖPNV sicherzustellen!

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SoVD) Matthias Veit, Pressesprecher Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Fax: (0211) 382175

(dw)

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