Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

SoVD begrüßt Erhalt der Rundfunkgebühren-Befreiung für Behinderte

(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Wir begrüßen, dass die Rundfunkgebührenbefreiung für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleibt. Sie gilt auch künftig unabhängig vom Einkommen des Behinderten. Dies ist ein weiser Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz.

Der Sozialverband Deutschland hat sich dafür eingesetzt, dass es bei der Rundfunkgebührenbefreiung bleibt, denn sie ist ein Nachteilsausgleich für die Behinderung. Es wäre es nicht vertretbar gewesen, blinde oder hörgeschädigte Menschen für Programme zur Kasse zu bitten, die sie nur eingeschränkt wahrnehmen können. Wir freuen uns, dass die Proteste der Sozial- und Behindertenverbände erfolgreich waren.

Die Befreiung von Rundfunkgebühren gilt für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 Prozent, die nicht ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, für blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung sowie für Hörgeschädigte mit einem GdB von wenigstens 50 Prozent.

Wir fordern die Rundfunkanstalten auf, sich noch stärker zu bemühen, behinderten Menschen ihre Programme z. B. durch Untertitelung oder Gebärdendolmetscher zugänglich zu machen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311

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