Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

SoVD begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das Urteil des EuGH zur Arbeitszeit von Krankenhausärzten als einen wichtigen Beitrag für eine bessere qualitative Versorgung von Krankenhauspatienten begrüßt.

SoVD-Präsident Peter Vetter: "Das Urteil zeigt schwere Versäumnisse in der deutschen Gesundheitspolitik auf und war seit langem überfällig". Vetter weiter: "Dauereinsätze von mehr als 30 Stunden bedeuten eine nicht hinnehmbare Ausbeutung und Belastung der Klinikärzte und eine große Gefahr für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten." Nach Ansicht des SoVD sei es bei den bisherigen Arbeitszeitregelungen nicht verwunderlich gewesen, dass viele junge Ärzte eine Kliniktätigkeit nicht anstreben würden.

SoVD-Präsident Peter Vetter forderte die Bundesregierung auf, noch im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform die entsprechenden gesetzlichen Neuregelungen auf den Weg zu bringen. Die Kliniken müssten dieses Urteil als Chance nutzen, die Qualität der ärztlichen Versorgung weiter zu steigern und die im Krankenhausbereich vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

In diesem Zusammenhang sprach sich die Organisation nochmals dafür aus, die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, insbesondere chronisch kranker Menschen weiter zu öffnen. Erforderlich seien auch der Ausbau der ambulanten Rehabilitation und vor allem die Sicherstellung der häuslichen Krankenpflege. Vetter: "Auch dies würde zu einer Entlastung der Krankenhäuser beitragen".

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Pressekontakt: Hans-Jürgen Leutloff Abteilung Sozialpolitik Stralauer Str. 63 10179 Berlin Telefon: 030/726222120/121 Telefax: 030/726222328

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