Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

SoVD zur Gesundheitsreform: Fehlende Übergangsregelungen lassen chronisch Kranke verzweifeln

(Berlin) - Marianne Saarholz, Vizepräsidentin des Sozialverbands Deutschland (SoVD), warf dem Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung schwere Versäumnisse bei der Erarbeitung des Reformgesetzes vor. So seien entscheidende Vorschriften zur Versorgung chronisch kranker Menschen völlig unklar. „Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wird erst Ende März über wichtige Ausnahmeregelungen zur Kostenübernahme von rezeptfreien Arzneimitteln oder die Übernahme von Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung entscheiden. Dies war dem Ministerium bekannt. Trotzdem ist das Gesetz am 1. Januar 04 in Kraft getreten, ohne dass diese Übergangsprobleme geregelt wurden“, kritisierte Saarholz.

Ferner beanstandete sie, dass diese Schwierigkeiten stets zu Lasten der Patientinnen und Patienten ausgelegt würden. „Der SoVD erhält zahlreiche verzweifelte Anrufe von schwer kranken Menschen, die schon jetzt kaum das Geld für Medikamente und Taxifahrten zum Arzt aufbringen können“, berichtete Marianne Saarholz.

Saarholz forderte das Ministerium eindringlich auf, bis zu einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ausnahmsweise Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Behandlung und für verschreibungsfreie Arzneimittel die neuen Regelungen außer Kraft zu setzen. Ansonsten könnten viele chronisch kranke Menschen die zum Teil lebensnotwendigen medizinischen und medikamentösen Therapien nicht bezahlen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Stralauer Str. 63 10179 Berlin Gabriele Hesseken Abteilung Sozialpolitik Telefon: 030/72 62 22 124 Telefax: 030/72 62 22 328

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