Pressemitteilung | BDGW e.V. - Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V.

Sondertarifregelungen für Geld- und Wertdienste in Berlin und Brandenburg vereinbart

(Berlin) - Nach vier Verhandlungsrunden konnten sich die BDGW und Vertreter der Gewerkschaft ver.di Berlin-Brandenburg auf den Abschluss von Sondertarifregelungen für die Geld- und Wertdienstleister in Berlin und Brandenburg einigen. Die Schwerpunkte des Tarifabschlusses lagen auf der Absicherung der Beschäftigten in Risikofällen, der Einführung einer Jubiläumsprämie sowie der Aufstockung der Anwesenheitsprämie pro tatsächlich geleisteter Stunde, die als Jahressonderzahlung gewährt wird. Auch Zeitzuschlagsregelungen wurden vereinbart.

So erhalten die Beschäftigten in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jubiläumszahlungen, erstmals nach 10 Jahren. Ab 1. Februar 2016 werden 35 Prozent Sonntags- und 10 Prozent Nachtzuschlag gezahlt. Ab 2017 erhöht sich der Nachtzuschlag dann nochmals - auf 15 Prozent. Des Weiteren haben sich die Arbeitgeber verpflichtet eine Gruppenunfallversicherung für die Beschäftigten abzuschließen und zahlen zukünftig bei Traumatisierungen durch Schadensfälle, wie z. B. Überfälle während der Dienstausübung drei Monatsgehälter an den geschädigten Beschäftigten. Auch Fälle von Hinterbliebenenversorgungen wurden geregelt.

Für den Tarifvertrag wurde eine Laufzeit vom 1.2.2016 bis 31.12.2017 vereinbart. Die beiderseitige Erklärungsfrist beträgt 14 Tage.

Die BDGW und ver.di Berlin-Brandenburg einigten sich auf den Abschluss von Sonderregelungen, der aus der Bundesmantel-Rahmenvereinbarung für Geld- und Wertdienste gemäß einer Vereinbarung vom 11. November 2013 resultierte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V. (BDGW) Silke Wollmann, Pressesprecherin Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(wl)

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