Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband (SoVD)

Soziale Härten der Gesundheitsreform abfedern

(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt zur Protestkundgebung „Gegen soziale Demontage – für soziale Gerechtigkeit“ am 15. Mai: Wir werden am 15. Mai vor dem Brandenburger Tor gegen die unsozialen Reformen der Bundesregierung demonstrieren. Zu der Protestkundgebung erwarten wir rund 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet. An der Kundgebung beteiligt sich auch die Volkssolidarität.

Die Belastungen durch die Gesundheitsreform und die jüngsten Rentenreformen sind für viele Rentner unerträglich hoch. Wir protestieren dagegen, dass Betriebsrentnern mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag ein Sonderopfer abverlangt wird. Wir werden diese Regelung durch Musterklagen zu Fall bringen. Es sind bereits acht Musterklagen des SoVD vor den Sozialgerichten anhängig.

Wir wehren uns gegen eine Gesundheitsreform, die die gesetzliche Krankenversicherung in ihrer Substanz angreift: Der Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen ist nicht mehr für alle Versicherten gewährleistet.

Es geht nicht nur um die Praxisgebühr und die höheren Zuzahlungen für Arzneimittel. Die größte finanzielle Belastung entsteht durch die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die die Krankenkassen nicht mehr übernehmen.

In der Regel müssen chronisch Kranke 30 bis 50 Euro monatlich allein für verschreibungsfreie Medikamente aufbringen. In manchen Fällen sind es sogar 70 Euro und mehr. Diese Kosten müssen auch dann selbst getragen werden, wenn die Belastungsgrenze von ein bzw. zwei Prozent des Bruttoeinkommens erreicht wird und eine Befreiung von Zuzahlungen erfolgt.

Besonders hart trifft es Menschen, die in Pflege- oder Behinderteneinrichtungen leben und Leistungen vom Sozialamt erhalten. Sie müssen von ihrem Taschengeld, das monatlich 80-90 Euro beträgt, Praxisgebühr, Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente bezahlen. Das ist unzumutbar. Wir fordern: Das Existenzminimum darf nicht angetastet werden.

Wir fordern daher als Sofortmaßnahme für Personen mit geringem Einkommen (Grundsicherungsniveau) eine Härtefallregelung, d. h. eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht und die Gewährung folgender Leistungen: Vom Arzt verordnete, verschreibungsfreie Arzneimittel, Zahnersatz sowie Brillen und notwendige Fahrten zur ambulanten Behandlung.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD) Stralauer Str. 63, 10179 Berlin Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311

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