Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Sozialhilfeempfänger bei der Pflege benachteiligt / Ärmere Pflegebedürftige erhalten keine Wohngruppenzuschläge

(Berlin) - Die Verrechnungsmethode des Berliner Sozialhilfeträgers bringt die Ärmsten unter den Pflegebedürftigen in der Hauptstadt um wichtige Zuschläge in ambulant betreuten Wohngruppen. "Wer im Alter Sozialhilfe bezieht, ist in besonderem Maße auf alle gesetzlichen Leistungen angewiesen. In Berlin wird der Zuschuss für Pflegebedürftige in Wohngruppen aber in vielen Fällen mit den Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege verrechnet", kritisiert Dietrich Lange, Berliner Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Lange hält diese Verrechnung des Berliner Sozialhilfeträgers zulasten der ärmsten Pflegebedürftigen für rechtswidrig.

Wer in einer Wohngruppe lebt und dort gepflegt wird, erhält von der Pflegekasse monatlich einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 205 Euro, mit dem das Gemeinschaftsleben organisiert und die Verwaltung sowie die Betreuung finanziert werden soll. Dieser Betrag ist unabhängig von den individuellen Pflegeleistungen und soll gerade diese selbstbestimmte Form des Lebens im Alter unterstützen. "In der Realität gibt es in Berlin aber eine Zwei-Klassen-Gesellschaft", kritisiert Lange: "Die Behörden verwehren Sozialhilfeempfängern die zusätzliche Leistung, indem sie die Beträge der Pflegekasse und der Sozialhilfe miteinander verrechnen. Ausgerechnet denjenigen, die am meisten auf die Zuschläge angewiesen sind, kommt die Unterstützung nicht zugute - de facto wird sie ihnen sogar vorenthalten."

Die Sozialbehörde argumentiert, die gesamte Wohngruppenversorgung wäre mit den Geldern für die Pflegeleistungen abgegolten. "Spätestens seit dem 1. Januar 2015 ist diese Begründung aber hinfällig, nachdem im Pflegestärkungsgesetz klargestellt wurde, dass mit dem Wohngruppenzuschlag der Pflegekasse nicht die Pflege der einzelnen Bewohner finanziert werden soll, sondern allgemeine Tätigkeiten in der Wohngemeinschaft", erklärt der bpa-Landesvorsitzende.

Lange fordert die Berliner Sozialbehörden auf, die derzeit praktizierte Verrechnung umgehend zu stoppen. Das Land Berlin könne sich nicht seit Jahren verstärkt für die Verbesserung der Qualität in Wohngemeinschaften einsetzen und gleichzeitig diesen Abzug des entsprechenden Zuschlages bei Sozialhilfeempfängern vornehmen. Damit entlaste sich das Land Berlin auf Kosten der Ärmsten, was nicht sein dürfe.

Die mehr als 300 im bpa organisierten Berliner Pflegeunternehmen sollen darauf achten, dass auch Sozialhilfeempfänger in Pflegewohngruppen alle finanziellen Hilfen bekommen, die ihnen zustehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Bernd Tews, Geschäftsführer Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 30878860, Fax: (030) 30878889

(mk)

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