Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Sozialleistungen flexibel gestalten / Kosten begrenzen

(Berlin) - Für eine zügige Umsetzung der Bundesratsinitiative zur Kostenentlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG) hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund anlässlich der heutigen (13. April) Bundestagsausschussanhörung ausgesprochen. „Die Gestaltungskraft der Kommunen muss gerade im sozialen Bereich erhalten bleiben und gestärkt werden. Unverzichtbar bleibt, dass wirklich Bedürftige auch staatliche Hilfen erhalten“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg am 13. April in Berlin.

Die finanzielle Situation der Kommunen ist äußerst angespannt. So betrug im Jahr 2004 das Defizit 4,1 Mrd. Euro. Eine Hauptursache dieses Defizits liegt darin begründet, dass soziale Leistungen einen immer größer werdenden Teil der Einnahmen der Kommunen beanspruchen. So werden heute bereits mehr als ein Fünftel der gesamten kommunalen Einnahmen unmittelbar für soziale Leistungen ausgegeben. Damit hat sich der Anteil seit 1980 nahezu verdoppelt. Allein in den letzten sieben Jahren nahmen die Ausgaben für soziale Leistungen um ca. 11 Mrd. Euro zu. Waren es im Jahr 1998 noch gut 26 Mrd. Euro, so stieg dieser Posten im Jahr 2003 schon auf 30,5 Mrd. Euro und im Jahr 2004 auf über 32 Mrd. Euro. In 2005 werden die Ausgaben voraussichtlich auf rund 37 Mrd. Euro klettern. Eine solche Explosion der Sozialausgaben können die Kommunen nicht verkraften.

Deshalb ist es richtig – wie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen, den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume bei der Gewährung von Leistungen einzuräumen. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschens stationär oder ambulant erfolgen soll.

Um die dramatisch ansteigenden Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe einzudämmen, sieht das Kommunale Entlastungsgesetz zahlreiche Änderungen vor. So ist vorgesehen, dass Eltern, die ihre Kinder so sehr vernachlässigt haben, dass diese in ein Heim untergebracht werden müssen, künftig nicht auch noch das Kindergeld behalten können, während die Kommunen alle Kosten zu tragen haben. Das ist ein richtiger Ansatz, denn Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. „Solche Rabeneltern sollten nicht noch mit Kindergeld belohnt werden“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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