Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Sozialsysteme grundlegend reformieren

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert einen radikalen Kurswechsel in der Sozialpolitik. „Wer den Sozialstaat in seinen Grundsätzen erhalten will und damit den wirklich Hilfsbedürftigen helfen will, muss jetzt nachhaltige Reformen umsetzen. Dazu gehört der Grundsatz, zielgenau zu helfen und gleichzeitig Anreize zur Eigeninitiative zu schaffen nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, am 2. Januar 2003 in Berlin.

Der ungebremste Anstieg der Sozialhilfekosten in Deutschland auf inzwischen 23,9 Mrd. Euro ist für die Kommunen nicht länger zu verkraften. Allein in den letzten 10 Jahren stiegen die kommunalen Sozialausgaben um rund 30 Prozent. Im vergangenen Jahr wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt 8,5 Mrd. Euro ausgegeben, die Eingliederungshilfe für Behinderte stieg im gleichen Jahr um 5,4 Prozent auf 8,8 Mrd. Euro.

Die Bundespolitik belastet die kommunalen Haushalte weiter durch die Gesetzgebung im Sozialbereich. Mit dem Grundsicherungsgesetz werden die Kassen der Kommunen mit ca. 1,5 Mrd. Euro belastet. Änderungen im Bundessozialhilfegesetz verursachen weitere Mehrbelastungen von ca. 500 Millionen Euro.

Die demografische Entwicklung verschärft den Druck auf die Rentenversicherung. Es besteht damit die Gefahr, dass die Leistungen der Grundsicherung immer stärker in Anspruch genommen werden müssen. Das finanzielle Risiko tragen die Kommunen.

Die bisherigen sozialen Leistungen sind nicht mehr finanzierbar. Die Politik muss endlich handeln. Dazu gehört auch die notwendige Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern. Mit immer weniger Steuern können nicht immer bessere Leistungen erbracht werden. Nicht alles was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert:

1. Die Sozialhilfeleistungen zu entbürokratisieren und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Hilfeempfänger in einer Pauschale zusammenzufassen,

2. den Familienlastenausgleich so zu gestalten, dass Kinder nicht in die Sozialhilfe fallen (zur Zeit erhalten mehr als 1 Millionen Kinder Sozialhilfe),

3. dass Prinzip der Nachrangigkeit in der Sozialhilfe wieder herzustellen (die Sozialhilfe muss wieder zum allerletzten Sicherungsmittel werden. Die Eigenvorsorge muss stärker betont werden),

4. ein einheitliches Leistungsrecht des Bundes für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger. (Der Bund trägt die wirtschaftspolitische- und finanzpolitische Verantwortung für diesen Personenkreis. Dies muss sich im Leistungsrecht ausdrücken).

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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