Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Staatliche Aufsicht gibt Versicherungsbranche Schützenhilfe / BdV kritisiert fehlende Neutralität der BaFin

(Henstedt-Ulzburg) - Mit großer Besorgnis reagiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auf die jüngsten Äußerungen von Vertretern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). "Die staatlichen Aufseher schlagen sich auf die Seite der Versicherungsunternehmen", kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Hintergrund sind unter anderem Planungen zur Neuregelung der Überschussbeteiligung und die Einordnung der Zinszusatzreserve. "Sowohl bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven als auch bei den Zinszusatzreserven sollen die Kunden Verzicht üben, um die Unternehmen zu stärken", so Kleinlein. "Da ist es zynisch, dass die Aufsichtsbehörde dann um Mitleid für die Unternehmen wirbt."
Bei den Bewertungsreserven handelt es sich um Gelder, an denen nach Verfassungsgerichtsurteil die Kunden beteiligt werden müssen. Dennoch soll nach Wünschen der Versicherungsbranche und der Aufsichtsbehörde ein Großteil dieser Reserven zukünftig bei den Versicherungsunternehmen verbleiben. Um den Weg hierfür zu ebnen, äußern sich Vertreter der Aufsichtsbehörde, die dem Finanzministerium untersteht, zunehmend in der Öffentlichkeit. Zuletzt hatte Felix Hufeld, oberster Versicherungsaufseher der BaFin, in der Börsenzeitung Partei für die Versicherer ergriffen. So kritisierte er etwa eine "extraordinäre Belastung" die aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Überschüsse erwachse. Demgegenüber fordert Kleinlein: "Wir brauchen eine neutrale Aufsichtsbehörde, die Verbraucherschutz ernst nimmt und berechtigte Ansprüche der Kunden verteidigt."

Sowohl Bafin-Präsidentin Elke König auf dem Neujahrsempfang, als auch Hufeld beklagen zudem die hohe Belastung, die den Versicherungsunternehmen aus der Niedrigzinsphase erwachsen würde. Als Beleg dient ihnen die Zinszusatzreserve, dich sich auf insgesamt circa 13,5 Milliarden Euro beläuft. Dieses zusätzliche Sicherheitspolster muss für solche Verträge gebildet werden, die einen etwas höheren Garantiezins von 3,5 oder 4 Prozent haben. Was die Aufsichtsfunktionäre aber verschweigen, ist die Herkunft dieser Mittel. Denn anders als suggeriert, sind es zu 90 Prozent die Versicherungsnehmer, die für die Bildung der Zusatzreserven auf Überschüsse verzichten müssen. Der Beitrag der Unternehmen ist damit vergleichsweise gering. "Die Kunden müssen Verzicht üben, die Unternehmen aber werden von der Aufsicht als die Leidtragenden dargestellt", moniert Kleinlein, zumal ein Großteil der Kunden nie von den Zinszusatzreserven profitiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(cl)

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