Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

Staatsanwaltschaft darf bei der Behandlung konkreter Fälle nicht länger dem Weisungsrecht des Justizministers unterliegen

(Berlin) - Die für die Angelegenheiten der Staatsanwälte zuständige Kommission des Deutschen Richterbundes (DRB) hat einen Gesetzentwurf für eine Reform des Amtsrechts der Staatsanwälte vorgelegt. Mit dem Entwurf soll eine verbandsinterne und öffentliche Diskussion über die Strukturen einer modernen Staatsanwaltschaft angestoßen werden. Der Entwurf greift u. a. langjährige Forderungen des DRB auf:

Abschaffung des externen Weisungsrechts im Einzelfall

Nach geltendem Recht kann eine Justizministerin/ein Justizminister (im Bund und in den Ländern) der Staatsanwaltschaft Vorgaben zur rechtlichen und tatsächlichen Sachbehandlung einzelner Ermittlungsverfahren machen.

Ein solches Weisungsrecht ist abzuschaffen. Es widerspricht der Stellung der Staatsanwaltschaft als einem zur Gerechtigkeit und Objektivität verpflichteten Rechtspflege- und Justizorgan. Bereits der böse Anschein, die Politik instrumentalisiere den Justizbereich für ihre Zwecke, ist geeignet, das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit der Strafrechtspflege insgesamt zu untergraben.

Die Möglichkeit, allgemeine Weisungen zu erteilen (etwa zur Einheitlichkeit der Verfolgung von Ladendiebstahl), soll nach dem Entwurf bestehen bleiben.

Abschaffung des Status des leitenden Staatsanwalts als politischer Beamter

Noch heute sind in einigen Bundesländern die Leiter von Staatsanwaltschaften (Generalstaatsanwälte) sowie im Bund der Generalbundesanwalt politische Beamte. Das heißt, sie können jederzeit entlassen/versetzt werden.
Dies ist mit ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege nicht vereinbar. Staatsanwälte sind an das Gesetz gebunden, nicht an die politischen Ansichten und Ziele der jeweiligen Regierung.

Der stellvertretende DRB-Vorsitzende und Vorsitzender der Kommission, Oberstaatsanwalt Christoph Frank:

„Staatsanwälte erfüllen, wie es das BVerfG schon 1959 festgestellt hat, mit den Richtern den Anspruch der Bürger auf „Justizgewährung“ und sind damit notwendige Organe der Strafrechtspflege. Der bisweilen unverhohlen geäußerte Verdacht, sie könnten von denen, die politisch das Sagen haben, gesteuert und als Instrument zur Durchsetzung ihrer Politik benutzt werden, beschädigt das Ansehen von Staatsanwaltschaft und Justiz und läuft letztlich auch den Interessen der politisch Verantwortlichen zuwider.

Deshalb ist es höchste Zeit, die schon seit fast 30 Jahren andauernde Diskussion um eine Novellierung des Amtsrechts der Staatsanwälte endlich abzuschließen und die besondere Rolle der Staatsanwaltschaft als einer der Justiz zugeordneten Behörde auch gesetzlich festzulegen.

Der von der DRB-Kommission vorgelegte Gesetzentwurf soll hierfür eine Grundlage sein. Die beiden Hauptforderungen – Abschaffung des externen Weisungsrechts im Einzelfall und des Status des politischen Beamten – sind essentiell und für eine Reform unverzichtbar.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin Telefon: 030/2061250, Telefax: 030/20612525

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