Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Stabilitätspakt verfassungsrechtlich verankern - Kommunen wirksam beteiligen"

(Berlin) - "Wir brauchen einen verbindlichen Konsultationsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um die europäischen Stabilitätskriterien für die gemeinsame Eurowährung einhalten zu können", dies forderten Hans Eveslage, Vorsitzender des Europaausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, anlässlich der Sitzung des Ausschusses am 13./14. Mai 2002 in Trier. Hintergrund ist die Frage, wie Deutschland die Euro-Stabilitätskriterien in Zukunft einhalten kann - dieses Problem wurde erst kürzlich mit dem drohenden "Blauen Brief" aus Brüssel öffentlich diskutiert. Zur Einhaltung der Euro-Stabilitätskriterien hat sich Deutschland insbesondere dazu verpflichtet, dass das öffentliche Defizit 3 % und der öffentliche Schuldenstand 60 % des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten dürfen. Für die Bestimmung dieser Defizitkriterien kommt es allerdings nicht nur auf den Haushalt des Bundes an, sondern auch auf die Kassenlage der Länder und der Gemeinden. Demgemäß hat sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU dazu verpflichtet, innerstaatlich ein Verfahren im Haushaltsbereich zu gewährleisten, das sie in die Lage versetzt, die Stabilitätskriterien einhalten zu können. "Ein solches verbindliches Verfahren zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gibt es in Deutschland nach wie vor nicht", erläuterten Eveslage und Dr. Landsberg weiter. Zwar sind im so genannten Finanzplanungsrat neben dem Bund auch die Länder und die Gemeinden vertreten, von dort können allerdings nur Empfehlungen ausgesprochen werden, die nicht den Charakter eines nationalen Stabilitätspaktes haben. Daher fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund die verfassungsrechtliche Verankerung eines "Konsultationsmechanismus" nach österreichischem Vorbild. In diesem Konsultationsmechanismus können höherrangige Ebenen Gesetze und weitere Rechtsvorschriften mit Kostenfolgen nur dann beschließen, wenn die hiervon betroffene Ebene dem zustimmt. Kommt eine Einigung nicht zustande, muss diejenige Ebene die Kosten tragen, die das Gesetz veranlasst hat. Dieser Mechanismus hat in Österreich einen verbindlichen Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht. Die Folge war u. a. ein deutlicher Rückgang

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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