Pressemitteilung |

Stadtwerke fordern Änderung der NRW-Gemeindeordnung

(Köln/Aachen) - Die zunehmende Konzentration in der Energiewirtschaft, die durch die Fusion E.ON/Ruhrgas weiter verstärkt wird, macht die Präsenz unabhängiger Stadtwerke auf den Strom- und Gasmärkten notwendiger denn je. Die kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sehen sich in ihrer Tätigkeit jedoch zunehmend durch die Fesseln eines starren Gemeinderechts eingeengt. Dieses müsse daher dringend reformiert werden.

Dies forderten die 230 nordrhein-westfälischen Stadtwerke auf der VKU-Landesgruppenversammlung am 17. September in Aachen. "Die restriktive Genehmigungspraxis der Kommunalaufsicht bremst innovatives, unternehmerisches Handeln der Stadtwerke. Die Politik verhindert so genau das, was sie sonst von unseren Unternehmen immer wieder fordert", so Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, dem bundesweit 1.000 kommunale Ver- und Entsorgungsunternehmen angehören. Die Stadtwerke verlangten Gleichbehandlung mit den anderen Akteuren am Markt. Das seien vor allem international agierende Großunternehmen und nicht typischerweise Handwerksbetriebe, die ebenfalls unter deren aggressivem Marktauftritt litten. Die Konfliktlinie verlaufe anders, als in der bisherigen Debatte vordergründig angenommen würde. Man müsse sich ernsthaft fragen, welches Schutzbedürfnis die Gemeindeordnung heute eigentlich noch erfülle. Die Benachteiligung der Stadtwerke, die allein in Nordrhein-Westfalen bei einem Umsatzvolumen von 12 Mrd Euro 42.000 Arbeitnehmer beschäftige, sei erst kürzlich durch ein Gutachten des Münsteraner Rechtsprofessors Dr. Hans D. Jarass bestätigt worden. Jarass empfahl hierin eine deutlich weitere Auslegung des öffentlichen Zwecks und die Reduzierung der gemeinderechtlichen Auflagen für öffentliche Unternehmen, die im Wettbewerb stehen und die gegenüber privaten Firmen über keine Vorteile aufgrund ihrer Anteilseignerschaft verfügen. Man könne nicht Märkte liberalisieren und deregulieren und gleichzeitig einige Akteure in ihrer Aktionsfreiheit beschränken, betonte Schöneich. Von der EU- und der Bundesebene würde Wettbewerb propagiert, doch auf der Ebene der Bundesländer würden nicht mehr zeitgemäße Regelungen die Entfaltung der Marktkräfte verhindern. Dies sei nicht länger akzeptabel und es bestehe gerade in Nordrhein-Westfalen ein dringender Handlungsbedarf zu einer Reform des Gemeinderechts.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13 50968 Köln Telefon: 0221/3770333 Telefax: 0221/3770266

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