Pressemitteilung |

Stadtwerke sind keine Preistreiber

(Köln) - „Stadtwerke sind nicht die Preistreiber bei Strom und Gas. Letztendlich wird ihre Preisgestaltung maßgeblich durch nicht von ihnen beeinflussbare Gestehungskosten geprägt, die sie – wie jeder andere Marktteilnehmer auch – in angemessener Weise an die Kunden weiterberechnen müssen.“ Dies erklärte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des 1.400 Mitgliedsunternehmen umfassenden Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) am 17. Februar in Köln. Auch die Stadtwerke selbst, die direkt mehr als 50 Prozent der Strom- und Gaskunden in Deutschland belieferten, seien Kunden, die von ihren Beschaffungskosten abhängig seien. Bei der Stromerzeugung würden allein 80 Prozent des Beschaffungsmarktes von den vier großen Stromkonzernen dominiert. Gerade die Stadtwerke versuchten hier, durch den Betrieb dezentraler, umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ein Gegengewicht zu schaffen, um diese Abhängigkeit zu mildern und ihre Kunden von diesem Strommix zwischen Fremdbeschaffung und Eigenerzeugung profitieren zu lassen. Dies sei jedoch nur begrenzt möglich. Hinzu komme, dass auch der Bezug über die Strombörse von deutlichen Erhöhungen der Großhandelspreise gekennzeichnet sei. Dass sich die Stadtwerke ihrer Preisverantwortung bewusst sind, habe gerade der vor einigen Tagen angekündigte Verzicht der großen kommunalen Stromerzeuger auf Erhöhungen der eigenen Netznutzungsentgelte gezeigt. Für die Sicherstellung der örtlichen Strom- und Gasversorgung als Bestandteil einer modernen Infrastruktur würden die Stadtwerke jährlich 2 Mrd. Euro investieren. Diese Leistung zum Nutzen aller müsse auch über den Preis finanzierbar bleiben.

Im Übrigen wies Schöneich noch einmal darauf hin, dass die allgemeinen Stromtarife für Haushaltskunden der Genehmigungspflicht durch die zuständige Landesbehörde unterliegen. Eine Strompreiserhöhung würde aber nur dann genehmigt, wenn gegenüber der Preisaufsichtsbehörde nachgewiesen werde, dass die von den Stadtwerken kalkulierten Preise in Anbetracht der Gesamtkosten und Ertragslage bei rationeller Betriebsführung erforderlich seien. Auf der Grundlage der Tarifgenehmigung werde auch die Billigkeit und Angemessenheit dieser Tarife festgestellt. Den Boykottaufrufen einiger Verbraucherverbände, so Schöneich, sollten die Kunden daher mit größter Skepsis begegnen.

Gleiches gelte auch für die Erhöhung der Erdgaspreise. Eine kurzfristige Abkopplung von der Entwicklung der Ölpreise sieht Schöneich derzeit nicht. Mit der Ölpreisbindung hätten Erdgasproduzenten und Importeure ein probates Mittel gefunden, um beiden Seiten ein relativ hohes Maß an Sicherheit zu geben. Es dürfe nicht vergessen werden, dass Deutschland zu ca. 80 Prozent auf Erdgasimporte aus dem Ausland angewiesen sei. Dass die Ölpreisbindung keine Willkür sei, sondern Marktkräfte widerspiegele, zeige im Übrigen ein Blick auf die Märkte in Großbritannien und USA: Dort folgten die Gaspreise ebenfalls den Ölpreisen, allerdings mit weit größeren Schwankungen. Dem gegenüber glätte die Ölpreisbindung Preisspitzen beim Öl und wirke so preisdämpfend für die Verbraucher.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: 0221/3770333, Telefax: 0221/3770266

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