Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städte begrüßen Entlastung der Kommunen - Länder dürfen kein Geld abzweigen

(Berlin) - Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über eine Entlastung der Kommunen erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus: "Die Städte begrüßen, dass der Bund die Kommunen bei den stetig steigenden Sozialausgaben weiter entlasten will. 1 Milliarde Euro jährliche Soforthilfe ab 2015 sind dafür ein wichtiger Auftakt, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Wir erwarten allerdings von allen Ländern, dass die Mittel aus dieser Milliarde ungeschmälert bei den Kommunen ankommen. Im nächsten Schritt muss es darum gehen, auch die zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich mit dem Bundesteilhabegesetz zügig auf den Weg zu bringen."

In einem Gespräch mit der "Frankfurter Rundschau" betonte Articus, dass die Sozialausgaben doppelt so stark wie die Investitionen der Kommunen steigen. Entlastungen der Kommunen durch das geplante Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung sollten daher nicht erst mit dem Jahr 2018 beginnen: "Die Städte hoffen auf wieder wachsende finanzielle Spielräume beim Bund. Wir setzen darauf, dass die große Koalition dann noch in dieser Legislaturperiode über die Soforthilfe für die Kommunen von jährlich 1 Milliarde Euro hinausgehen kann."

Articus kritisierte in dem Zeitungsgespräch die Länder Sachsen-Anhalt und Saarland, weil sie bereits erklärt haben, den dortigen Teilbetrag der Soforthilfe ab 2015 für den eigenen Haushalt zu verwenden: "Nach dem Koalitionsvertrag sollen mit diesen Mitteln die Kommunen und nicht die Länder entlastet werden. Wenn jetzt Länder davon Gelder abzweigen, kann die Finanzkraft der Städte dort nicht gestärkt werden. Das aber ist dringend nötig, damit Kommunen mehr investieren und Defizite reduzieren können."

"Der Anstieg der kommunalen Sozialausgaben ist ungebrochen", so Articus: "In diesem Jahr werden bundesweit 47 Milliarden Euro erwartet und bis 2017 ein Anstieg auf mehr als 54 Milliarden Euro. Deshalb sind die Kommunen dringend auf die Entlastung durch den Bund angewiesen."

Länder wie Sachsen-Anhalt und das Saarland wollen abweichen, weil dort die Kommunen die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht tragen. "Ziel des Koalitionsvertrages ist an dieser Stelle, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Daran darf nicht gerüttelt werden, das muss auch der Bund in allen Gesetzesberatungen verdeutlichen", meinte der Städtetags-Hauptgeschäftsführer. Die kommunale Finanzsituation sei in diesen Ländern nicht besser als in Ländern, in denen die Kommunen die Eingliederungshilfe finanzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(cl)

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