Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städte begrüßen Quote und Revisionsklausel zu Hartz IV, drängen aber auf höheren Finanzierungsanteil des Bundes

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat Bund und Länder eine Woche vor der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses aufgefordert, im Vermittlungsverfahren zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zügig sicherzustellen, dass die drohenden massiven finanziellen Belastungen der Städte abgewendet werden und stattdessen die versprochene Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro ab 2005 eintritt.

Nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen Städtetages in Neuss sagte die Präsidentin des Verbandes, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth: „Es ist gut, dass der Bund jetzt zwei Forderungen des Städtetages aufgreift: Er ist nach intensiven Verhandlungen bereit, die Finanzierung von Hartz IV durch eine Quote des Bundes an den Unterkunftskosten und durch eine im Gesetz niedergelegte Revisionsklausel zu korrigieren. Die vom Bund bisher angebotene Beteiligung von 1,78 Milliarden Euro gleicht die Belastungen der Städte in Höhe von 4,8 Milliarden Euro allerdings bei weitem nicht aus. Wir erwarten deshalb, dass hier deutlich nachgebessert wird. Außerdem müssen die Länder ihre Entlastung von 2,5 Milliarden Euro voll an die Kommunen weitergeben, damit wir tatsächlich wie versprochen entlastet und nicht belastet werden.“

Die Städtetagspräsidentin machte deutlich, welche Konsequenzen eintreten würden, falls im Vermittlungsverfahren kein zufriedenstellender Belastungsausgleich und Entlastungseffekt für die Städte erreicht werden sollte. Dann werde der Deutsche Städtetag seinen Mitgliedsstädten empfehlen, Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung der Unterkunftskosten auf die Kommunen einzulegen und die Vorbereitungen der Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen nach dem Hartz IV-Gesetz einzustellen. In diesem Fall werde der Städtetag außerdem Bundestag und Bundesrat auffordern, Hartz IV vor dem Inkrafttreten auszusetzen.

Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Herbert Schmalstieg aus Hannover, sagte: „Es ist uns gelungen, mit der Bundesregierung in mehreren Verhandlungsrunden Einigkeit über eine Revisionsklausel zu erzielen, die zuverlässig dafür sorgen soll, dass Mehrbelastungen der Städte nach dem Inkrafttreten von Hartz IV voll ausgeglichen werden. Wirtschaftsminister Clement hat in unserem jüngsten Gespräch am gestrigen Dienstag ausdrücklich zugesichert, dass der Ausgleich auch dann geschieht, wenn die vom Städtetag errechnete Mehrbelastung in Höhe von 4,8 Milliarden Euro eintritt.“

Mit dem Minister, so Schmalstieg weiter, seien mehrere Revisionstermine vereinbart worden, um die Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro tatsächlich zu erreichen: Ob – etwa durch steigende Arbeitslosenzahlen – erneute Korrekturen nötig werden, solle 2005 zweimal, 2006 und 2007 jeweils einmal und anschließend alle zwei Jahre überprüft werden. Die Berechnungsgrundlage dafür werde, wie vom Städtetag gefordert, im Gesetz festgeschrieben. Die Städte legten dabei großen Wert darauf, dass der dann nötige Ausgleichsbetrag sofort an die Kommunen fließe und jeweils rückwirkend für das volle Jahr in den städtischen Kassen ankomme.

Schmalstieg: „Wir erwarten jetzt dreierlei: Der Vermittlungsausschuss muss rasch die Vereinbarungen für eine wasserdichte Revisionsklausel beschließen. Es muss eine deutlich höhere Quote des Bundes an den Unterkunftskosten geben. Und die Länder müssen ihre Entlastung beim Wohngeld voll ihren Kommunen zur Verfügung stellen. Nur dann ist die finanzielle Basis für ein Gelingen von Hartz IV gegeben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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