Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städte beschließen Eckpunkte für ein Leistungsrecht für Langzeitarbeitslose

(Berlin) - In der Debatte um die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat der Deutsche Städtetag am 5. Juni in Freiburg nach den Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss Eckpunkte zur Aktivierung und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorgestellt. Alle Langzeitarbeitslosen sollen danach künftig im Rahmen eines vom Bund finanzierten eigenen Leistungsrechts gezielt aktiviert und unterstützt werden. Kernpunkte sind Hilfen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt, Anreize zur Aufnahme von Arbeit sowie Hilfen aus einer Hand. Vorgeschlagen wird ein Eingliederungsgeld für alle Langzeitarbeitslosen, solange sie weiterhin staatliche Leistungen benötigen - also auch für Arbeitslose, die zur Zeit Sozialhilfe beziehen. Außerdem sollten alle Langzeitarbeitslosen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen.

Die amtierende Städtetags-Präsidentin und Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth sagte dazu: „Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssen dringend reformiert werden, damit Langzeitarbeitslose viel stärker als bisher in Arbeit vermittelt werden können. Die Städte warnen jedoch davor, die Reformpläne vor allem unter dem Gesichtspunkt von Einsparungen im Bundeshaushalt zu sehen. Der Bund darf sich aus der Verantwortung für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nicht zurückziehen, sondern muss sich dieser Aufgabe künftig voll stellen. Die kommunale Sozialhilfe als unterstes Netz der sozialen Sicherung ist für Beschäftigungsförderung nicht geeignet. Sie darf nicht zusätzlich belastet, sondern muss im Gegenteil entlastet werden – nicht zuletzt wegen der schweren Finanzkrise vieler Städte.“

Als Vorteil eines neuen, einheitlichen Leistungsbereichs für Langzeitarbeitslose nannte Frau Roth auch Vereinfachungen für Betroffene und Verwaltung: „Durch gemeinsame Anlaufstellen erhalten die Arbeitslosen Hilfen aus einer Hand. Das erspart ihnen unnötige Laufereien, führt zu einer schnelleren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und vereinfacht Verwaltungsabläufe.“

Im Gegensatz dazu würde eine Übertragung der vom Bund finanzierten Arbeitslosenhilfe auf die kommunale Sozialhilfe sowohl für die Arbeitslosen als auch für die Städte schwerwiegende Probleme auslösen, warnte Frau Roth. So würde eine Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe vor allem ältere Arbeitslose treffen. Und die Städte, in denen die Arbeitslosigkeit am höchsten ist, hätten in Zukunft auch die höchsten zusätzlichen finanziellen Belastungen zu tragen.

Als „positives Signal“ bewerteten die Städte in Freiburg, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Gemeindefinanzreform nun ihre Arbeit begonnen hat. Die amtierende Städtetags-Präsidentin bedauerte allerdings, dass dort weder das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) behandelt werden noch der durch Lastenverschiebungen auf die Kommunen entstandene finanzielle Status quo angetastet werden solle. „Wir erwarten, dass die Finanzausstattung der Städte durch die Reform deutlich gestärkt wird und die Städte von Lasten befreit werden. Fragen, die die Kommission bis zum Sommer 2003 nicht lösen kann, müssen dennoch auf der politischen Tagesordnung bleiben. Denn die Städte brauchen stärkere Mitspracherechte bei der Gesetzgebung, um Belastungen durch Bund und Länder abwenden zu können.“

Präsidium und Hauptausschuss des Städtetages billigten die in einem Zwölf-Punkte-Papier enthaltenen gemeinsamen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände für die Arbeit der Kommission zur Gemeindefinanzreform.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

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