Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städtetag fordert Ergänzung des Grundgesetzes / „Reform des Föderalismus muss den Kommunen mehr Spielraum für eigenständige Politik verschaffen“

(Berlin) - Die Reform des Föderalismus darf sich nach Ansicht des Deutschen Städtetages keinesfalls auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern beschränken, sondern muss auch den Stellenwert der Kommunen stärken. „Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Grundgesetz ist in den vergangenen Jahren immer mehr zur Leerformel verkommen, die nur noch auf dem Papier existiert. Die Städte brauchen deshalb wieder mehr Spielraum, um aktiv und eigenständig Politik für ihre Bürgerinnen und Bürger gestalten zu können“, sagte der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages und Münchener Oberbürgermeister Christian Ude, heute in Magdeburg im Anschluss an Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des Deutschen Städtetages.

Vor allem die finanziellen Grundlagen der Kommunen seien jahrelang so stark erodiert, dass Finanzausstattung und Aufgabenvolumen längst nicht mehr übereinstimmten. Viele Städte hätten in den vergangenen Jahren sogar ihre Pflichtaufgaben nicht mehr finanzieren können. Vor diesem Hintergrund müsse es Korrekturen zugunsten der Kommunen in der Verfassung geben, um die strukturelle Benachteiligung der Kommunen gegenüber Bund und Ländern auszugleichen.

Christian Ude: „Der Deutsche Städtetag fordert eine Ergänzung des Grundgesetzes: Da die Kommunen viele Gesetze ausführen, sollten sie ein Anhörungsrecht erhalten, das ihre verbindliche Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren des Bundes sichert. Die Kommunen können aus ihrer praktischen Erfahrung heraus viel Sachverstand in die Beratung von Gesetzen einbringen. Und sie müssen eine Möglichkeit erhalten, sich gegen finanzielle Lastenverschiebungen durch Bund und Länder zu wehren.“ Die bisherige Verfassungswirklichkeit habe gezeigt, dass die institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes, nicht ausreiche, um den Kommunen Entscheidungs- und Finanzierungsspielräume zu verschaffen. Ude verwies darauf, dass es bereits in acht Ländern der Bundesrepublik ein verfassungsrechtlich garantiertes Anhörungsrecht der Kommunen gebe.

„Zusätzlich zu einem Anhörungsrecht der Kommunen auf Bundesebene sollte eine systematische Gesetzesfolgenabschätzung eingeführt werden. Dann müssten die Kosten von Bundesgesetzen für die Kommunen offengelegt und in einem geregelten Verfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden debattiert werden“, sagte Ude weiter. Wenn dieser Grundsatz in der Verfassung enthalten sei, könnten Details in den Geschäftsordnungen der Gesetzgebungsorgane geregelt werden.

Der stellvertretende Städtetagspräsident bedauerte, dass die Vorstöße der kommunalen Spitzenverbände zu diesen Fragen in der Föderalismuskommission von Bund und Ländern nicht einmal auf die Tagesordnung genommen worden seien. Ebenso wenig sei der Vorschlag behandelt worden, im Grundgesetz ausdrücklich festzuhalten, dass zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung auch die dazu erforderliche Finanzausstattung gewährleistet werden muss.

„Die Städte werden am Ball bleiben und ihre Forderungen im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Föderalismus weiterverfolgen“, kündigte Ude an: „Die Kommunen sind in unserem Staatsgefüge die erste politische Ebene, mit der die Menschen viel stärker in Berührung kommen als mit den Ländern und dem Bund. Die Stellung und die Gestaltungskraft der Kommunen müssen deshalb wiederhergestellt und in der Verfassung besser abgesichert werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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