Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Städtetag ruft zu mehr Sachlichkeit in Hartz IV-Diskussion auf / „Wechsel von 90 Prozent der Sozialhilfeempfänger in das Arbeitslosengeld II ist keine Überraschung“

(Berlin) - Der Wechsel von bis zu 90 Prozent der Sozialhilfe-Bedarfsgemeinschaften in das neue Hilfesystem für Arbeitslose nach Hartz IV ist keine Überraschung. Das erklärte am 03. März der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetag, Dr. Stephan Articus. „Bereits im Juni 2004, als die Verhandlungen zu Hartz IV im Vermittlungsausschuss geführt wurden, hat der Deutsche Städtetag prognostiziert, dass rund 90 Prozent der Sozialhilfe-Bedarfsgemeinschaften in das neue Leistungsrecht überwechseln würden, weil die Vorstände dieser Bedarfsgemeinschaften als erwerbsfähig einzustufen sind“, sagte Articus. Die Bundesregierung ging damals von einer Quote von 75 Prozent Wechslern in das neue Leistungssystem aus.

„Der Vorwurf einer systematischen Fehlzuweisung von dauerhaft erwerbsunfähigen Sozialhilfeempfängern in das neue Leistungsrecht für Arbeitslose ist völlig abwegig“, betonte Dr. Stephan Articus. Das neue Leistungsrecht nach Hartz IV sehe ausdrücklich auch den Leistungsanspruch vorübergehend arbeitsunfähiger Menschen nach Hartz IV vor. „Es ist ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers gewesen, dass beispielsweise auch Obdachlose oder Menschen mit Suchtproblemen von den Leistungen und den Instrumenten der Wiedereingliederung nach Hartz IV nicht ausgeschlossen werden“, sagte Articus.

Fehlerhafte Zuweisungen im Einzelfall würden von den Kommunen selbstverständlich überprüft. Dazu sei es aber erforderlich, dass die Krankenkassen die von ihnen beklagten Fehlzuweisungen benennen und für eine Überprüfung zur Verfügung stellen. Dieses Verfahren wurde im gestrigen Gespräch zwischen Minister Wolfgang Clement und dem Deutschen Städtetag einvernehmlich vereinbart. Solche Fehler seien jedoch zweifelsfrei ohne Einfluss auf die statistischen Größenordnungen des Transfers von der Sozialhilfe in das Leistungsrecht nach Hartz IV.

Die Städte hätten wegen der Reduzierung der Zahl der Sozialhilfe-Bedarfsgemeinschaften natürlich Entlastungen in Milliardenhöhe. Dies führe jedoch nicht zu einer Nettoentlastung der kommunalen Sozialhaushalte, weil die Städte mit Hartz IV Träger der Unterkunftskosten für alle Langzeitarbeitslosen geworden sind. Diese Kosten der Unterkunft übersteigen die Entlastungen in der Sozialhilfe in einer Größenordnung von mehreren Milliarden Euro. Deswegen wurde im Vermittlungsausschuss im Sommer 2004 als Ergebnis erreicht, dass sich der Bund mit zunächst 29,1 Prozent an den Kosten der Unterkunft der Kommunen beteiligt. Die exakte Höhe der Finanzierungsbeteiligung des Bundes soll in den Revisionen im März 2005 und im Oktober 2005 überprüft werden.

Der Deutsche Städtetag appellierte eindringlich zu mehr Sachlichkeit in den Informationen und Auseinandersetzungen über Hartz IV.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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