Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Stahl - Standort Düsseldorf

Stahlindustrie: Weichen richtig stellen durch Verbesserung der EEG-Härtefallklausel

(Düsseldorf) - „Die Weichen für eine tragfähige Belastungsbegrenzung stromintensiver Unternehmen im EEG müssen jetzt richtig gestellt werden“, fordert Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, Präsident Wirtschaftsvereinigung Stahl. Der Deutsche Bundestag berät am 4. Juni im Umweltausschuss und am 6. Juni im Plenum abschließend über das EEG-Vorschaltgesetz für eine Härtefallklausel. „Zwar würde der vorliegende Gesetzesentwurf einigen energieintensiven Unternehmen die dringend erforderliche Entlastung bringen“, so Ameling. „Jedoch werden viele andere stromintensive Betriebe, darunter die meisten Stahlunternehmen, nicht erfasst. Diese sind aber durch die steigenden EEG-Mehrkosten in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls stark gefährdet.“

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Überwälzung der EEG-Mehrkosten begrenzt werden, wenn Unternehmen jährlich mehr als 100 Gigawattstunden Fremdstrom beziehen und wenn ihre Stromkosten einen Anteil von 20 Prozent an der Bruttowertschöpfung überschreiten. „Diese Schwellwerte sind unrealistisch“, so Ameling. Sie lägen weit über allen gängigen Definitionen von Strom- bzw. Energieintensität, wie sie beispielsweise in der geplanten EU-Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen zu finden seien. Auch hätten in der Stahlindustrie kleine und mittelständische Unternehmen mit einer geringen Produktionsmenge keine Chance auf Entlastung. „Die Schwellwerte müssen deutlich abgesenkt werden“, fordert Ameling.

Stromkosten seien ein entscheidender Produktionsfaktor für die Unternehmen der Stahlindustrie, so Ameling. Die durch das EEG bedingten Strompreissteigerungen von gegenwärtig mehr als 10 Prozent seien daher eine große Belastung für ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Industrie in Deutschland leidet zunehmend unter den steigenden Energiekosten, Belastungen, die Wettbewerber in anderen Ländern in diesem Maße nicht haben. Ameling: „Wenn wir in der EU den umweltpolitischen Musterknaben spielen wollen, so darf das nicht zu Lasten der Stahlunternehmen in Deutschland ausgetragen werden.“

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) vom 29. März 2000 verpflichtet die Betreiber von Stromnetzen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen vorrangig abzunehmen und zu Mindestpreisen zu vergüten. Die Vergütungssätze liegen deutlich über dem wirtschaftlichen Wert des eingespeisten Stroms. Diese Mehrkosten werden in der Praxis auf die Stromkunden überwälzt. Zum Ende des Jahres ist eine Novellierung des Gesetzes geplant.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Stahl Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf Telefon: 0211/67070, Telefax: 0211/6707165

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