Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Standards des Asylverfahrens einhalten

(Berlin) - "Zentral ist, dass auch bei der nun beschlossenen beschleunigten Prüfung der Asylanträge in Aufnahmeeinrichtungen rechtsstaatskonforme Standards des Asylverfahrens eingehalten werden. Das beinhaltet, dass u.a. Asylbewerber ausreichende und unabhängige Informationen erhalten, eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen können und einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekommen", macht Caritas-Präsident Neher mit Blick auf die gestrigen Regierungsbeschlüsse zur Flüchtlingspolitik deutlich. Bei Hinweisen auf einen Schutzbedarf muss die Überführung in das reguläre Verfahren ermöglicht werden. Wenn diese Prüfung ergibt, dass die Menschen nicht schutzbedürftig sind, sei es auch legitim, deren Aufenthalt zu beenden. "Dabei muss die freiwillige Rückkehr aber immer Vorrang vor der Abschiebung haben", so Neher.

Die beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für Bürgerkriegsflüchtlinge kritisiert der Deutsche Caritasverband. "Menschen, die auf nicht absehbare Zeit in ihr Herkunftsland zurückkehren können, müssen die Chance haben, hier gemeinsam mit ihrer Familie ein neues Leben aufzubauen", betont Neher. Zu befürchten ist auch, dass die Einschränkung des Familiennachzugs die ungeregelte Einwanderung fördert, indem Frauen und Kinder veranlasst werden, auf gefährlichen und illegalen Wegen zu ihren Angehörigen in Deutschland zu kommen.

Bei der geplanten Aufrechnung der Kosten für Integrationskurse mit den Sozialleistungen könne es nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur um wenige Euro gehen. "Ob diese Ersparnis im kleinstelligen Eurobereich den dazu nötigen Aufwand rechtfertigt, ist äußerst fraglich."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V., Berliner Büro - Haus der Deutschen Caritas Pressestelle Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(cl)

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