Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Statement des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen EU und USA

(Berlin) - Ziel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA (TTIP) ist es nach Angaben der Europäischen Kommission, Handelshemmnisse, insbesondere Zölle und nichttarifäre Hemmnisse, zu beseitigen und damit den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu erleichtern. Robert Schlegelmilch, der zuständige Direktor bei der Kommission hatte am Dienstag in Berlin gesagt, das Freihandelsabkommen würde die Kommunen nicht zwingen, zu liberalisieren. Die Wasserversorgung wäre nicht bedroht. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Der VKU lehnt jegliche Einschränkung der kommunalen Organisationsfreiheit bei der Wasserversorgung ab. Das bei der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie hierzu erreichte, darf durch das Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden." Ein rechtswissenschaftliches Kurzgutachten des in Fragen des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts renommierten Professors Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des VKU bestätigt, dass eine Ausnahmeregelung von den Liberalisierungsverpflichtungen des TTIP für die kommunale Wasserwirtschaft die beste Lösung wäre. Die kommunale Wasserwirtschaft weiß sich mit ihrer Forderung nach einer Absicherung der kommunalwirtschaftlichen Strukturen der Wasserwirtschaft im Freihandelsabkommen im Einklang mit der neuen Bundesregierung. Auch der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien legt beim Thema Freihandelsabkommen Wert auf die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

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Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Hauptgeschäftsstelle Carsten Wagner, Geschäftsführer, Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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