Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Statement von Dr. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld

(Berlin) - "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Bund für die Auszahlung eines Betreuungsgeldes für Kinder nicht zuständig ist. Der Deutsche Städtetag plädiert nachdrücklich dafür, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel - im Jahr 2015 immerhin 900 Millionen Euro - im System der Kindertagesbetreuung zu belassen. Der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist zum Beispiel noch nicht in allen Kommunen abgeschlossen, in großen Städten steigt die Nachfrage nach Betreuung teilweise sogar. Auch die qualitativen Anforderungen an die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder sind gestiegen, daher wird ein umfassendes und langfristiges Engagement von Bund und Ländern benötigt. Die Städte haben in den vergangenen Jahren alles in ihrer Macht stehende getan, um Kindertagesstätten und Tagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung hat sich von knapp 300.000 im Jahr 2006 auf knapp 695.000 zum Stichtag 1. März 2015 erhöht."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 377110, Fax: (030) 37711999

(tr)

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