Pressemitteilung | Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)

Statement von Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Erbschaftsteuer

(Berlin) - "Der Kabinettsbeschluss zur Reform der Erbschaftsteuer ist ein Kompromiss, der jedoch zu kurz greift. Weitere Nachbesserungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind nötig, um die zahlreichen Familienunternehmen der Automobilzulieferindustrie erbschaftsteuerlich nicht zu benachteiligen.

Die für die Bedürfnisprüfung vorgesehene Obergrenze von 26 Millionen Euro Betriebsvermögen ist zu niedrig. Stattdessen sollte sich der Gesetzgeber an dem vom Bundesverfassungsgericht eingebrachten Richtwert von 100 Mio. Euro orientieren. Auch die Anforderung einer Kapitalbindung über den sehr langen Zeitraum von 40 Jahren für die Geltung einer erhöhten Obergrenze entspricht in keiner Weise der unternehmerischen Praxis.

Zudem sind noch weitere Fragen offen, u. a. welche Finanzmittel in Zukunft tatsächlich zum Betriebsvermögen zählen. Entscheidend ist, dass der Erbfall nicht zu Liquiditätsengpässen führt und den Unternehmen nicht Kapital entzogen wird, das sie gerade in Zeiten eines immer stärkeren internationalen Wettbewerbs dringend für Innovationen und Investitionen benötigen.

Bei vielen familiengeführten Zuliefererunternehmen stellt sich noch in diesem Jahrzehnt die Frage des Generationswechsels. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Politik jetzt bei einer Neuregelung der Erbschaftsteuer mit Augenmaß vorgeht, und den Bestand der Unternehmen und deren Arbeitsplätze nicht gefährdet. Der Mittelstand ist eine der tragenden Säulen der Wirtschaftskraft Deutschlands. Daher sollten weitere Belastungen für diese Unternehmen vermieden werden. Die Chance für wesentliche Nachbesserungen des Gesetzentwurfs muss nun dringend genutzt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
VDA Verband der Automobilindustrie e.V. Pressestelle Behrenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: (030) 897842-0, Fax: (030) 897842-600

(sy)

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