Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stefan Kapferer zur Verabschiedung der Novelle der Anreizregulierungs-Verordnung

(Berlin) - "Angemessene Investitionsbedingungen für die Netzbetreiber sind angesichts des erforderlichen Aus- und Umbaus der Energienetze unabdingbar. Bis 2032 müssen bis zu 50 Milliarden Euro in die Verteilnetze investiert werden.

Mit der heutigen Verabschiedung der Verordnung im Kabinett geht eine fast dreijährige Debatte zu Ende. Gegenüber ersten Entwürfen der Verordnung hat es nach intensiven Diskussionen zahlreiche Verbesserungen gegeben. Zu den positiven Aspekten zählen insbesondere die Abschaffung des Zeitverzugs und die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zum vereinfachten Verfahren für kleine Netzbetreiber. Auch ursprünglich geplante zusätzliche Verschärfungen wie übermäßig strenge Zeitvorgaben zur Erreichung von Effizienzzielen konnten abgewendet werden.

Das 2013 im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel besserer Investitions-bedingungen für Verteilnetzbetreiber erreicht die Novelle leider nur teilweise. Die Bedingungen für Investitionen ab 2018/2019 werden verbessert, gleichzeitig werden jedoch bestehende Netze zum Teil massiv entwertet. Dies wird auch durch die beschlossene Übergangsregelung zu den Sockeleffekten nicht annähernd ausgeglichen."

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(dw)

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