Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum Referentenentwurf eines e-IDAS Durchführungsgesetzes

(Berlin) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Anpassung der Deutschen Gesetzeslage an die unmittelbar geltenden Vorgaben der e-IDAS-Verordnung (EU) 910/2014 (e-IDAS) und die weitere Konkretisierung des Rechtsrahmens innerhalb der Deutschen Rechtsordnung. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass durch die Konkretisierung im deutschen Recht keine Widersprüche zu e-IDAS und den zugehörigen Durchführungsverordnungen und Durchführungsbeschlüssen der EU-Kommission entstehen. Zugleich sollte der praktische Gebrauch elektronischer Signaturen in Deutschland durch weitere Präzisierungen im Vertrauensdienstegesetz vereinfacht werden.

Die möglichst umfassende Digitalisierung von Bankprozessen ist für die Branche von essentieller Bedeutung. Die Möglichkeit der elektronischen Identifizierung ohne Medienbruch und ohne zeitliche Verzögerung ist ein Schlüsselfaktor der Digitalen Agenda, berücksichtigt die gewandelten Bedürfnisse der Kunden und ist für die Schaffung eines funktionierenden digitalen Binnenmarktes im Bereich der Kreditwirtschaft von strategischer Bedeutung. Hierfür ist es wichtig, dass einmal von den Kunden nach den gesetzlichen Vorgaben erhobene Identifizierungsdaten in sachgerechter Weise erneut verwendet werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Fax: (030) 16631399

(cl)

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