Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Stellungnahme des BSB zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum

(Berlin) - Einführung gesetzlicher Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum als erster wichtiger Schritt
- Hohe gesetzliche Standards für Sachkundenachweis und Versicherungspflicht unverzichtbar
- Forderung weitergehender gesetzlicher Regelungen für Immobilienmakler und Maklerleistungen

Der BSB begrüßt in seiner Stellungnahme das Bestreben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum, den Verbraucherschutz beim Grundstücks- und Immobilienkauf sowie bei der Verwaltung von Wohneigentum zu stärken. Nach Ansicht des BSB ist dieser Gesetzentwurf ein erster wichtiger Schritt zur Erfüllung der Ziele des Koalitionsvertrages.

Immobilienmakler nehmen gegenüber dem Verbraucher beim Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Wohnimmobilien eine Schlüsselrolle ein. Die Tätigkeit der Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum verkörpert eine erhebliche wirtschaftliche Dimension und berührt unmittelbar Verbraucherinteressen bei der Schaffung und dem Erhalt von Wohneigentum.

"Die Erfahrungen der Verbraucherberatung beim Immobilienerwerb", so Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB, "verweisen auf ein hohes Konfliktpotenzial, große wirtschaftliche Risiken und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Deshalb fordert unsere gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation bereits seit vielen Jahren zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zur Stärkung der Verbraucherrechte gesetzliche Regelungen für Makler und Maklerdienstleistungen."

Der BSB unterstützt in seiner Stellungnahme grundsätzlich die vorgesehenen gesetzlichen Berufszulassungsregelungen - insbesondere die Einführung eines Sachkundenachweises als Mindestqualifikationsanforderung sowie die Einführung einer Pflicht zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, wie es in § 34c der Gewerbeordnung vorgesehen ist.

Der BSB vertritt die Auffassung, dass zur Gewährleistung einer ausreichenden Fachkompetenz ein hoher gesetzlicher Qualifikationsstandard für die Sachkundeprüfung geschaffen werden muss - orientiert am Berufsabschluss des Immobilienfachwirts bzw. des Immobilienkaufmanns. Dieser Maßstab muss auch für die Anerkennung und Gleichstellung von beruflichen Qualifikationen gelten.

Der Gesetzentwurf enthält den Vorschlag, Gewerbetreibende, die sechs Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes ununterbrochen als selbstständige Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum tätig waren, vom Sachkundenachweis zu befreien.

Diese "Alte-Hasen-Regelung" wird vom Bauherren-Schutzbund - wie auch völlig zu Recht von anderen Verbraucherverbänden - abgelehnt.

Um sicher zu stellen, dass alle zugelassenen Immobilienmakler in absehbarer Zeit tatsächlich über das Gesamtspektrum der notwendigen Fachkenntnisse verfügen, wird stattdessen eine angemessene Übergangsfrist gefordert.

Eine Selbstregulierung der Branche als Alternative zum Sachkundenachweis durch freiwillige Zertifizierung und Vergabe von Gütesiegeln wird aus Verbrauchersicht abgelehnt, weil durch eine Selbstregulierung unzureichend qualifizierte Makler nicht verlässlich vom Markt ausgeschlossen werden können. Außerdem haben die "schwarzen Schafe" der Branche kein Interesse an einer Selbstregulierung und werden weiterhin am Markt ihre Nischen finden. Das schadet nicht nur Verbrauchern sondern auch den vielen seriösen und fachkompetenten Immobilienmaklern.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Aufgabenstellungen aus der Koalitionsvereinbarung noch nicht ausreichend erfüllt und es besteht weiterer Handlungsbedarf. "Es sind weitergehende gesetzliche Regelungen zum Berufsbild des Maklers, zu Mindestanforderungen an einen Maklervertrag, zu Vergütung und zu Provisionsansprüchen, zur Maklerhaftung, zu Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie zu Informations- und Aufklärungspflichten notwendig", betont Peter Mauel.

Der BSB ist bereit, sich im Interesse der Verbraucher aktiv am weiteren Gesetzesdialog zu beteiligen.

Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme zum Gesetzentwurf steht auf dem Internetportal des BSB unter www.bsb-ev.de zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(cl)

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