Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Stellungnahme des bvse zum „Arbeitsentwurf Gesetz über Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG“

(Bonn) - In seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit begrüßt der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. die Bestrebungen der Bundesregierung, mit der Umsetzung der Europäischen Elektro(nik)-Altgeräte-Direktive – WEEE - , einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der hochwertige Stoffkreisläufe in der Erfassung, Behandlung und Verwertung von Elektro(nik)-Altgeräten gesetzlich gewährleisten soll. Insbesondere Maßnahmen, die das Abfallaufkommen bei diesen Geräten verringern und ein Höchstmaß an Weiterverwendung und Verwertung bewirken sollen, werden zielführend auf diesem Weg sein.

Der bvse macht darauf aufmerksam, dass die Marktstruktur für Erfassung, Behandlung und Verwertung von Elektro(nik)-Altgeräten bis heute mittelständisch geprägt sei und schon jetzt die WEEE-Zielsetzung
(4,5kg/Einwohner) mit 5,5 kg/Einwohner übererfülle. Für diese Unternehmen, die bisher den entscheidenden Beitrag zur Erreichung anspruchsvoller umweltpolitischer Ziele geleistet hätten, sei es von wesentlicher Bedeutung, ob die Vorgaben der WEEE im deutschen Recht ihnen weiterhin faire Chancen im Markt böten. Aufgrund eines umfangreichen Materialwissens und der gewonnenen Aufbereitungskenntnisse werden in regionalen Strukturen heute erhebliche Stoffpotenziale erschlossen, die über das umweltpolitische Sammelziel der Richtlinie hinausgingen. Vor diesem Hintergrund sei es volkswirtschaftlich geboten funktionierende innovative Marktstrukturen zu erhalten.

Eine zentrale Führungsrolle weist der Entwurf den Herstellern mit der „Gemeinsamen Stelle“ zu. Unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten bewertet dies der bvse kritisch, da eine zentrale Verteilung der Rücknahme eine Marktkonzentration auf der Verwerterebene eröffnen könnte. Bisherige produktorientierte Verordnungen (z.B. für Verpackungen oder Batterien) hätten dies in der Praxis gezeigt. Die für das Monitoring oder die Koordination von Entsorgungsaufgaben verantwortliche Stelle dürfe darüber hinaus nicht in die Auftragsvergabe für Erfassung und Aufbereitung der Elektro(nik)-Altgeräte eingreifen. bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer: „Sie darf keine Marktinformationsplattform darstellen und muss neutral sein.“

Den Grundsatz der „Geteilten Produktverantwortung“ begrüßt der bvse nach den Worten Fischers, denn dieser sei ein entscheidender Aspekt in der Förderung funktionierender Strukturen.

Sammelstellen der Entsorgungswirtschaft verfügen bereits über die erforderlichen anlagentechnischen Genehmigungen nach dem BImSchG. Es müsse die Möglichkeit bestehen, diese als Annahmestellen in die Konzepte der entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften zu integrieren. Die vorgesehene Bereitstellung in sieben Produktgruppen und die damit einhergehende sortenreine Erfassung ermögliche erst die Einhaltung der anspruchsvollen Recyclingquoten der Verordnung.

Des Weiteren tritt der Verband wir dafür ein, dass es keine Mengenverschiebungen vom Handel zur Kommune geben dürfe. „Wir fordern daher eine direkte Abholung der Altgeräte durch den Hersteller auch beim Handel. „Je mehr Anfallstellen es gibt, desto besser können logistische Vorteile im Sinne einer positiven Ökobilanz genutzt werden,“ betont Fischer.

Eine Behandlung von Elektro(nik)-Altgeräten solle darüber hinaus nur in Anlagen erfolgen, die als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert seien, da der Entsorgungsfachbetrieb größtmögliche Entsorgungssicherheit und Transparenz gewährleiste.

Die komplette Stellungnahme können Sie gerne bei der Pressestelle anfordern. Sie steht Ihnen jedoch auch zum Download auf der Homepage www.bvse.de zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Jörg Lacher, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: 0228/988490, Telefax: 0228/9884999

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