Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht

(Berlin) – Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft fristgerecht bis Ende 2002 in Deutschland umzusetzen. In einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme fordert BITKOM, die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Stärkung der Rechtsposition des Urhebers sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für urheberrechtlich geschützte Werke und Dienstleistungen in der digitalen Welt in das deutsche Recht aufzunehmen. BITKOM betont, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie die Chance biete, das deutsche Urheberrecht nunmehr an die Anforderungen der Informationsgesellschaft anzupassen. BITKOM fordert insbesondere dazu auf, neben neuen digitalen Verwertungsmöglichkeiten auch die entsprechenden digitalen Schutz- und Kontrollmöglichkeiten zu berücksichtigen. An eine flächendeckende Nutzung von Informationstechnik war bei Verabschiedung des Urheberrechtsgesetzes von 1965 noch nicht zu denken. Man brauche nun vollkommen neue Rahmenbedingungen. Diese müssten dem Urheber die Freiheit zurückgeben, die Nutzung seiner Werke individuell zu bestimmen und abzurechnen. Von ungerechten Pauschalabgaben müsse man sich schnellstmöglich verabschieden.

Sichtbar werde der Anpassungsbedarf besonders im Bereich der Vervielfältigung zu privaten Zwecken. Während Kopien im analogen Bereich, z.B. mit dem Fotokopiergerät oder dem Kassettenrekorder, zwangsläufig einen Qualitätsverlust mit sich bringen, können digitale Werke ohne Qualitätseinbußen beliebig vervielfältigt und verwertet werden. Hier gilt es, die Rechte der Urheber auch in der digitalen Welt zu schützen und gleichzeitig die kontrollierte Nutzung der Werke zu ermöglichen.

Die technischen Möglichkeiten seien gegeben. Mittels Technologien wie Digital Rights Management (DRM) und Technical Protection Measures (TPM) lassen sich Kopien individuell abrechnen. Die EU-Richtlinie weist diesen Lösungen eine zentrale Rolle zu. Daher sollte man sich in Deutschland bei der Einbindung dieser Technologien nicht zurückhalten, appelliert BITKOM.

Die Richtlinie sieht vor, bei der Bemessung des „gerechten Ausgleichs“, der dem Urheber nach der Richtlinie als Entschädigung für private Vervielfältigungen zusteht, zu berücksichtigen, ob moderne Technologien eingesetzt werden und inwieweit der Urheber bereits anderweitig eine Vergütung erhalten hat. Damit wird die individuelle Lizenzierung offensichtlich in den Vordergrund gestellt. BITKOM fordert seit geraumer Zeit, die Pauschalabgabe durch eine individuelle Vergütung zu ersetzen und zum Grundsatz der nutzungsabhängigen Vergütung zurückzukehren. „Der Urheber erhält dadurch ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten. Denn gerade im Onlinebereich kann er mit Hilfe von Schutz- und Rechtemanagement-Systemen selbst auf die Verwertung seiner Werke Einfluss nehmen“, so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

BITKOM betont des Weiteren, dass die im Urheberrecht verankerte Geräteabgabe der Entschädigung für gesetzlich erlaubte Kopien und nicht der Kompensation von Piraterieakten dient. Die Piraterie müsse vielmehr aktiv bekämpft werden. Gerade hier kommt dem Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Bedeutung zu, um die den Urhebern durch Raubkopien entstehenden Schäden einzudämmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstraße 10 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0 Telefax: 030/27576-400 Ansprechpartner Presse: Elke Siedhoff Telefon: 030/27576110 Telefax: 030/27576400 Fachreferent Dr. Kathrin Bremer Telefon: 069/24241640 Telefax: 069/24241616

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