Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Steuereinbruch bei Städten und Gemeinden setzt sich fort

(Berlin) - Nach den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes verzeichnen Bund, Länder und Gemeinden im ersten Halbjahr dieses Jahres einen weiteren Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 6,1 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2001. Die Städte und Gemeinden mussten erneut überdurchschnittliche Verluste hinnehmen, während der Bund sich über einen Bundesbankgewinn freuen konnte, der 2,8 Mrd. Euro über dem Gewinn des Vorjahreszeitraums lag. „Dringlich wären jetzt Investitionshilfen des Bundes und die Senkung der Gewerbesteuerumlage, mit der Bund und Länder sich am Geld der Gemeinden bedienen. Nur so lassen sich der alarmierende Investitionsrückstand und der weitere Arbeitsplatzverfall vor Ort abwenden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, am 26. September in Berlin.

Vor allem bei den im letzten Jahr um 11,5 Prozent eingebrochenen Gewerbesteuereinnahmen setzt sich der Rückgang mit zweistelligen Prozentsätzen fort. Wie in den letzten Jahren müssen die Annahmen der Steuerschätzung vom Mai 2002 bereits jetzt wieder nach unten korrigiert werden. Gleichzeitig bedrängt ein ungebremster Anstieg der Sozialhilfekosten um rund 30 Prozent in den letzten 10 Jahren die kommunalen Haushalte in erdrückender Weise. Insgesamt erhöhten sich die Ausgaben für Sozialleistungen im ersten Halbjahr um 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das verschlechtert einmal mehr die schon jetzt extrem dramatische Finanzlage der Gemeinden.

Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Ausgabenzuwächse für Soziales und für Personal (+ 2 Prozent), ist der Anstieg der Gesamtausgaben der Gemeinden mit 1,5 Prozent ein Ergebnis eiserner Haushaltskonsolidierung, die das Haushaltsrecht bei geringen Einnahmen erzwingt. Städte und Gemeinden können kaum noch ihre Pflichtaufgaben, geschweige denn freiwillige Aufgaben durchführen. Sie sind zudem gezwungen, bei den Investitionsausgaben immer weiter zu kürzen. Insgesamt gingen die Bauausgaben im ersten Halbjahr 2002 um 5,2 Prozent zurück. So verschärft sich der Investitionsrückstand, der sich vielerorts in ausbleibenden Sanierungsmaßnahmen bei Schulen, Sportanlagen, Straßen und Brücken zeigt. Dabei würden solche Maßnahmen helfen, Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen: Jeder öffentlich investierte Euro zieht drei Euro privater Investitionen nach sich. Dass die Kommunen dagegen gezwungen waren, ihre Investitionen seit 1992 um ein Drittel zu kürzen, zeigt, wie unverzichtbar es ist, ihnen durch gesetzgeberische Maßnahmen den nötigen Handlungsspielraum zurück zu geben. Da eine Gemeindefinanzreform frühestens in Jahren wirkt, sind vorab finanzpolitische Soforthilfen nötig.

Die jährlich steigende Gewerbesteuerumlage muss wieder abgesenkt werden. Deren Erhöhungen sollten ursprünglich Städte und Gemeinden angemessen an den Steuereinbußen des Steuersenkungsgesetzes beteiligen. Die Geschäftsgrundlage für die Anhebung der Gewerbesteuerumlage von 20 auf 30 % beruhte auf der Annahme unrealistisch hoher Gewerbesteuereinnahmen und ist nun entfallen. Nachdem Teile der Gegenfinanzierung wie die veränderten Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Branchen verschoben wurden und sich weitere Schätzgrundlagen für die Gemeinden unerwartet schlecht entwickelt haben, mussten die Einnahmeprognosen für die Kommunen noch stärker als für Bund und Länder nach unten korrigiert werden. „Die Senkung der Umlage muss die erste Maßnahme der neuen Bundesregierung sein, um dem Verfall der Städte und Gemeinden entgegen zu wirken“, so Dr. Landsberg.

Zusätzlich ist ein Investitionsprogramm des Bundes für die kommunale
Infrastruktur gefordert. Die Verantwortung hierfür liegt beim Bund. Seine
Finanzlage ist relativ günstiger als die der Kommunen. Ein Grund dafür ist, dass die Städte und Gemeinden durch die steuerliche Abschreibung der Kaufsumme für die UMTS-Mobilfunklizenzen Steuerverluste in Höhe von über 5 Milliarden € erleiden, während der Bund hohe Einnahmen dadurch verzeichnete. Das rechtliche Instrumentarium für eine Investitionshilfe des Bundes stünde mit Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes zur Verfügung. „Wir kommen aus der Konjunkturflaute nur hinaus, wenn die Bundespolitik der Wirtschaft klar signalisiert, dass sie zum entschlossenen Handeln bereit ist. Das könnte sie überzeugend nur mit der Bereitschaft zu finanzpolitischen Soforthilfen für Städte und Gemeinden“, so Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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