Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Steuerliche Sonderbehandlung der Kapitallebensversicherung muss fallen, damit Verbraucher besser auswählen können

(Henstedt-Ulzburg) - Das Vorhaben der Bundesregierung, das ungerechtfertigte Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung abzuschaffen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der Besteuerung der Altersvorsorge, so der Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten (BdV). Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Versicherungen stärker gefördert werden als andere Altersvorsorgeprodukte.

Mit den bestehenden Steuervorteilen hilft man vor allem den Versicherungsunternehmen und nicht den Kunden, da ein echter Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Kapital-Anlageformen verhindert wird. Der Bund der Versicherten sieht auch aktuell keinerlei Veranlassung für die Regierung, gegenüber den Lobbyinteressen der Versicherungswirtschaft einzuknicken. So lange nicht alle Möglichkeiten der Verbraucher, in Kapitalanlagen zu investieren, gleich behandelt werden, darf es kein Privileg der Kapitallebensversicherung geben. Anders als von der Versicherungslobby vielfach dargestellt, besteht das vordringliche Ziel nicht darin, bestehende Steuervorteile zu verhindern, sondern eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Kapitalanlage zu erzielen. Dies deckt sich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und dem Gutachten der Rürup-Kommission. Das Erfordernis der steuerlichen Gleichbehandlung kann durch das Wegfallen des Steuerprivilegs bei der Kapitalversicherung oder die gleichsam steuerliche Begünstigung aller Formen der Altersvorsorge erreicht werden. Aus Sicht der Verbraucher wäre ein staatlich gefördertes Altersvorsorge-Konto bei möglichst freier Portabilität und Wahlfreiheit bei der Anlageform wünschenswert.

Die steuerliche Gleichbehandlung aller Formen der Altersvorsorge bedeutet ein echtes Plus für die Verbraucher. Denn nur dadurch könnten die Lebensversicherer wirksam daran gehindert werden, die gravierenden Nachteile der Kapitallebensversicherung durch Hinweis auf die steuerlichen Vorteile zu verschleiern. Durch die Praxis der Versicherungsbranche, ihre meist hohen Abschlussprovisionen mehr oder weniger heimlich von den Beiträgen der Anfangsjahre abzuzweigen, entstehen den Kunden, die aus wirtschaftlichen Gründen vorzeitig an ihr Geld heran müssten, enorme Verluste. Etwas mehr als die Hälfte aller Kapitalpolicen werden vorzeitig gekündigt. Einheitliche Rahmenbedingungen bedeuteten, dass echtem Wettbewerb zwischen den verschiedenen Ansparprodukten dann nichts mehr entgegen stünde. Die Kapitallebensversicherung verdient kein Privileg! Schon das eingeräumte Privileg, die Kapitallebensversicherung als Versicherungsvertrag zu behandeln, ist völlig ungerechtfertigt. denn die Kapitallebensversicherung wird als Sparvertrag und nicht als Versicherung abgeschlossen.

Weitere erforderliche Maßnahmen neben der steuerlichen Gleichbehandlung sind das Verbot des sogenannten Zillmerns, also des am Anfang der Vertragslaufzeit Ins-Soll-stellen der horrenden Abschlusskosten von mehreren tausend Euro. Das Zillmern führt heute im Ergebnis dazu, dass Verbraucher in den ersten Vertragsjahren nur Kosten zahlen und kein Cent im Sparvorgang landet. Bei Kündigung in den ersten Vertragsjahren steht überhaupt kein Rückkaufswert zur Verfügung und auch noch viele Jahre danach muss ein hoher Verlust hingenommen werden. Wie hoch dieser ist, wird den Kunden von den Lebensversicherern nicht einmal mitgeteilt.

Kosten müssten, wie bei der Riester-Rente ebenfalls erforderlich, durch eine Kostenverteilung gestreckt über die Gesamtlaufzeit verteilt werden, weil durch die geltende Praxis der vollen Belastung bei Vertragsbeginn die Verbraucher ungerechtfertigt benachteiligt werden, etwa ein Wechsel dadurch wegen des dann eintretenden Vollverlustes aller gezahlter Prämien faktisch unmöglich wird. Die Kosten müssten deutlich geringer ausfallen und transparent ausgewiesen werden.

Da die Lebensversicherer mit Garantieversprechen für sich werben, müssen die Versicherer auch angeben, wie hoch die garantierte Jahresrendite der Verträge ist. Dann hätte die Verschleierungs- und Verdunkelungstaktik der Lebensversicherer vielleicht endlich ein Ende und der Verbraucher könnte als mündiger Kunde urteilen und mit anderen Kapitalanlagen vergleichen , so Frank Braun, Geschäftsführer des BdV. Denn nur ein Teil der gezahlten Prämien gelangt wirklich in den Sparvorgang, zuvor werden hohe Kosten und der Risikobeitrag für eine Risikolebensversicherung abgezogen. Bei einem genannten garantierten Jahreszins von derzeit 2,75 Prozent bedeutet dies, dass, bezogen auf die Gesamtprämie, nur eine Effektivzins von maximal 1,4 Prozent vorliegt, weil sich der genannte Zins nicht auf die Gesamtprämien, sondern nur auf den enthaltenen Sparanteil bezieht. Die dem Sparvertrag angehängte Risikolebensversicherung gegen den Todesfall ist zudem meist viel zu gering und reicht meist nicht zur ausreichenden Absicherung von Hinterbliebenen. Oft braucht der Kunde diese auch gar nicht (etwa Singles), weil es niemanden abzusichern gibt. Dann zahlt man den häufig noch viel zu teuren Prämienanteil für den Versicherungsschutz sogar völlig umsonst.

Der Bundestag ist daher aufgefordert, den Kabinettsbeschluss zur Abschaffung des Steuerprivilegs der Kapitallebensversicherung ab 2005 zügig umzusetzen. Es handelt sich dabei um konkreten Verbraucherschutz im Sinne aller Wähler, die Altersvorsorge betreiben oder betreiben müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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