Pressemitteilung |

Steuerzahlerprotest gegen chaotische Finanzpolitik / Fiskus werden Tür und Tor zur Willkür geöffnet

(Dieburg) - Weniger für den privaten Konsum - und dem Staat das Geld geben, damit Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufgaben erfüllen können«, anders sei die Handlungsfähigkeit des Staates nicht zu gewährleisten, verkündet die Bundesregierung. Die vollmundigen Verlautbarungen eines ausgeglichenen Haushalts ohne Neuverschuldung sind schon wieder Geschichte. Die Steuer- und Abgabenlast wird 2003 höher sein als je zuvor.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) befürchtet, dass die Verschuldung unvorstellbare Ausmaße erreicht hat, und dass der Regierung im Grunde nichts mehr anderes einfällt als den Bürgern noch tiefer in die Tasche zu greifen. Bei einer Mitgliederbefragung konnte der BSZ® e.V. , entgegen den öffentlichen Verlautbarungen, aber niemanden finden, der gerne noch mehr Steuern bezahlen würde um den Staatshaushalt zu finanzieren.

Im Gegenteil, die privaten Haushalte sowie die kleinen und mittleren Unternehmen wünschen sich eine deutliche Steuerentlastung und ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuerrecht. Wem vom verdienten Euro nach Steuern 75 Cent in der Kasse bleiben würden, der käme erst gar nicht auf die Idee sein Finanzamt auszutricksen oder nebenher sein Einkommen mit Schwarzarbeit aufzubessern, erklärt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Axel Widmaier(Heidelberg).

Statt dessen gibt es in Deutschland mittlerweile ein steuerliches Zweiklassensystem: Vollständig eingezogen werde nur die Mehrwertsteuer sowie die Lohnsteuer, bei der viele Rückzahlungsansprüche sogar verfallen. Dagegen wird bei allen anderen Steuerarten nur ein Bruchteil von dem erfasst, was dem Staat laut Steuergesetzen zusteht. Das Geldvermögen der privaten Haushalte, einige Billionen Euro, liegt in der Hand von etwa zehn Prozent der Privathaushalte. Ein klassisches Beispiel dieses Steuerklassenunrechts.

Die Bereicherung ist zum Sport gediehen. Die demokratischen Strukturen sind von Interessen-Trägern besetzt, die dafür Sorge tragen, dass der Subventionsfilz mehr oder weniger unangetastet bleibt. Die Steuergesetzgebung ist selbst für Fachleute kaum noch durchschaubar. Die Bürger sehen sich durch das derzeitige Steuerchaos ungerecht und unfair behandelt. Der BSZ® e.V. rät der Gesetzes- und Verordnungsflut mit den gleichen Mitteln zu begegnen.

Wenn jeder Steuerzahler jeden Montag bei seinem Finanzamt anruft um sich steuerrechtliche Auskünfte zu holen, jeden Dienstag eine schriftliche Eingabe versendet, jeden Mittwoch einen Antrag stellt, jeden Donnerstag anfragt welche neuen Musterklagen vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind, und gegen Bescheide des Finanzamts grundsätzlich erst einmal Einspruch einlegt, dann wird dies der Einführung eines einfacheren und gerechteren Steuerrechts sicher sehr dienlich sein. Laut Bund der Steuerzahler sollen sowieso rund ein Drittel aller Steuerbescheide falsch sein.

Der Einspruch ist außergerichtlich, kostenlos, an keine Form gebunden und verpflichtet den Finanzbeamten zur erneuten Prüfung der Erklärung. Keine Angst muss man haben, dass bei erneuter Prüfung eine noch höhere Steuerlast errechnet wird. Sollte dies passieren, zieht man seinen Einspruch zurück, Es gilt dann wieder der erste Steuerbescheid. Die Steuergesetzgebung für das Jahr 2003 bringt einschneidende Änderungen. Der BSZ e.V. rät, bei seinem zuständigen Finanzamt anzurufen und sich über die gerade aktuellen Steueränderungen, Gesetze und Verordnungen informieren zu lassen. Nachfolgend einige Fragebeispiele die auf mehr oder weniger alle Steuerzahler zutreffen:

Eigenheimförderung nur noch für Familien mit Kindern, die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2003, neue Pauschale für die private Nutzung von Dienstwagen, Wegfall der Steuerfreiheit für Sachprämien, Haushaltsfreibetrag, Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Diese Aufzählung könnte unbegrenzt fortgeführt werden.

Wenn das Finanzamt wieder viele Ihrer Aufwendungen nicht anerkennt, dann ist es in vielen Fällen nicht notwendig nun selbst das Risiko einer Klage einzugehen. Sie können sich ganz einfach an bereits laufende Gerichtsverfahren dranhängen. Dazu muss man wissen, dass vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht im Schnitt 1000 Musterklagen anhängig sind. Prüfen Sie also ob ein für Sie relevantes Verfahren anhängig ist. Ist das der Fall, legen Sie unter Hinweis auf das laufende Verfahren unter Nennung des Aktenzeichens Einspruch ein. Stellen Sie parallel einen Antrag, dass ihr Einspruch ruhen soll, bis das laufende Verfahren entschieden ist.

Gewinnt der andere Steuerzahler den Prozess gegen das Finanzamt, bekommen auch Sie Geld vom Finanzamt zurück, obwohl Sie selbst gar nicht geklagt haben. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Axel Widmaier, betont, dass von positiven Urteilen immer nur die Steuerzahler profitieren , die Einspruch eingelegt haben und deren Steuerbescheide somit noch offen sind.

Je mehr Steuerzahler an der Aktion des BSZ® e.V. teilnehmen und damit ihre Bürgerrechte wahrnehmen, umso wahrscheinlicher wird es sein, dass der Bundersregierung ein Lichtlein aufgeht, erst eins, dann zwei, dann drei und bei vier steht vielleicht ein gerechtes, transparentes und demokratiefreundliches Steuerrecht vor der Tür, hofft Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780 Telefax: 06071/23295

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