Pressemitteilung | Bund der Selbständigen (BdS) Baden-Württemberg e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Störr-Ritter begrüßt Dörings Forderungen nach Ist-Besteuerung und Subsidiaritätsklausel in der Gemeindeordnung

(Stuttgart) - Der Bund der Selbständigen begrüßt die Forderung von Wirtschaftsminister Dr. Walter Döring nach Einführung der IST-Besteuerung. Erst beim Landesverbandstag am vergangenen Wochenende in Tengen wurde ein entsprechender Antrag einstimmig von den Delegierten beschlossen. Darin heißt es: „Angesichts weithin bestehender überdimensionaler Inanspruchnahme von Zahlungszielen und Zahlungsverzögerungen ist es für kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr vertretbar und existenzgefährdend, wenn die Sollbesteuerung erhalten bleibt. Die Unternehmen müssen die Umsatzsteuer für Leistungen bereits dann abführen, wenn sie und dies gegebenenfalls auf Monate hinaus die Zahlungen ihrer Auftraggeber auch noch nicht erhalten haben. Der Verfall der Zahlungsmoral ist allgemein bekannt und schließt auch die öffentliche Hand nicht aus“.

Die Vorabführung und damit Vorfinanzierung der Umsatzsteuer schwächt aus Sicht des BDS die Liquidität der Unternehmen beachtlich und verschärft angesichts restriktiver Kreditvergabemodalitäten der Banken die wirtschaftliche Anspannung vieler Unternehmen bis hin zur Existenzgefährdung. Zudem wird durch die Abschaffung der Sollbesteuerung erheblicher Arbeitsaufwand durch spätere Korrekturen eingespart.

Ebenfalls begrüßt der BDS die Forderung nach einer Reform der Subsidiaritätsklausel in der Gemeindeordnung. Gemeinsam mit dem Verband Garten-, Landschaft-, Sportplatzbau setzt sich der BDS schon seit Jahren gegen die „kommunale Planwirtschaft“ ein. Gegenwärtig gibt es für die Privatwirtschaft keinen ausreichenden Rechtsschutz gegen rechtswidrig handelnde Kommunen“, so BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter. „Mit der Schaffung eines Klagerechts für betroffene Unternehmen wäre ein wichtiger Schritt getan. Noch wichtiger ist aber die Umkehr der Beweislast zugunsten der Wirtschaft. Nicht die Wirtschaft muss beweisen, dass sie eine Aufgabe wirtschaftlicher erledigen kann, sondern die Kommune steht in der Beweispflicht“, so Störr-Ritter abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband (BDS-DGV), Landesverband Baden-Württemberg e.V. Taubenheimstr. 24, 70372 Stuttgart Telefon: 0711/954668-0, Telefax: 0711/954668-33

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