Pressemitteilung | Lebensmittelverband Deutschland e.V.

Stoffliste - Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen ist traditioneller Bestandteil der Ernährung

(Berlin) - Pflanzen und Pflanzenteile als bzw. in Lebensmitteln sind traditionell fester Bestandteil der täglichen Ernährung und bereichern diese in ihrer Vielfalt seit Beginn der Menschheit. Sie werden traditionell als Obst oder Gemüse, in Salaten, in Säften, als Tee sowie als Kräuter- und Früchtetees, in Nahrungsergänzungsmitteln, in Spirituosen oder als Gewürze verzehrt. Diese vielfältige Verwendung von Pflanzen als Lebensmittel selbst oder als Zutat in einem Lebensmittel gilt es zu erhalten. Das stellt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) im Zuge der offiziell vorgestellten Stoffliste des Bundes und der Bundesländer klar.

Antje Preußker, Wissenschaftliche Leitung beim BLL, erklärt dazu: "Wir befürworten grundsätzlich die Erstellung der Stoffliste, die zukünftig in Deutschland sowohl für die Lebensmittelhersteller als auch für die Überwachung eine erste Orientierung in der Bewertung von Pflanzen und Pflanzenteilen bietet. Zugleich sprechen wir uns deutlich gegen unnötige Beschränkungen in deren Verwendung als Lebensmittel aus."

Viele Pflanzen werden in Europa traditionell sowohl als Lebensmittel verzehrt als auch in Arzneimitteln eingesetzt. Der BLL begrüßt daher, dass die Stoffliste dieses etablierte Nebeneinander der Verwendung zu unterschiedlichen Zwecken im Grundsatz anerkennt. Der Verzehr von Pflanzen als Lebensmittel, wie beispielsweise Pfefferminze oder Rettich, ist jedoch nicht allein deshalb zu beschränken, weil sie auch als Wirkstoffe in Arzneimitteln vorkommen. Hier ist eine differenzierte Betrachtung nötig, um den Status quo und die Weiterentwicklung im Lebensmittelmarkt in Bezug auf die gelisteten Pflanzen nicht unnötig einzuschränken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass für Dritte derzeit nicht ersichtlich ist, warum eine Pflanze in die Liste aufgenommen wurde und andere nicht. So ist beispielsweise Brokkoli aber nicht Blumenkohl in der Liste aufgeführt. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum Pflanzen, die Inhaltsstoffe in gleichen Mengen enthalten, unterschiedlich bewertet werden.

Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft hätte sich insgesamt gewünscht, dass - wenn schon die Wirtschaft nicht bei der Erstellung der Liste eingebunden wurde - der Prozess offener und transparenter gestaltet worden wäre. Für die Zukunft ist daher umso wichtiger, ein eindeutiges und transparentes Verfahren für die angekündigte Fortschreibung der Liste zu etablieren, das auf nachvollziehbaren Entscheidungskriterien beruht und die Entscheidungsfindung der Autoren, die Berücksichtigung oder Verwerfung von Anmerkungen offenlegt.

Abschließend ist festzuhalten, dass eine nationale Lösung heutzutage keine befriedigende Lösung, sondern nur ein erster Schritt auf den Weg zu einer einheitlichen europäischen Handhabung sein kann. Nur so ist ein einheitliches hohes Verbraucherschutzniveau bei gleichzeitiger Gewährleistung des freien Warenverkehrs in Europa zu erreichen. "Wir appellieren daher an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sich aktiv und - vor dem Hintergrund kultureller Unterschiede in den einzelnen europäischen Ländern - kompromissbereit in die Entwicklung einer europäischen Lösung einzubringen", so Preußker. Der BLL wird die umfangreiche Stoffliste in den nächsten Tagen im Detail kritisch prüfen und gegebenenfalls erneut Stellung nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 206143-0, Fax: (030) 206143-190

(sy)

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