Pressemitteilung |

Straßenverkehrsgesetz: Handelsverband BAG begrüßt kostenloses Kurzzeitparken

(Berlin) - Nachdem bereits der Bundestag eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Regelung von Kurzzeitparken beschlossen hat, erteilte nunmehr auch der Bundesrat die Zustimmung für die so genannte "Brötchentaste". Zukünftig können demnach die Kommunen flexiblere Modelle der Parkraumbewirtschaftung in den Städten verwirklichen. Die Städte und Gemeinden haben dann u. a. auch die Möglichkeit, Parkzonen einzurichten, in denen die Kunden ihre Fahrzeuge für kurze Zeit gebührenfrei abstellen und kleine Besorgungen ohne Parkkosten erledigen können. Bisher schrieb § 6 a Abs.6 der StVO eine Parkgebühr in parkraumbewirtschafteten Zonen von Anfang an zwingend vor. Die neue Regelung kann Anfang 2004 in Kraft treten.

Zu der Gesetzesänderung sagte heute Johann D. Hellwege, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG: "Kostenloses Kurzzeitparken löst sicherlich nicht alle Parkprobleme in den Städten, wenn jedoch die Kommunen den neuen Spielraum serviceorientiert nutzen, kann dies zur Stärkung der Innenstädte beitragen."

Der Handelsverband BAG hatte sich für eine Gesetzesänderung eingesetzt, damit die Kommunen ihre Parkgebührenmodelle besser auf die jeweilige Geschäftsstruktur und die Verkehrssituation vor Ort abstimmen können. Hellwege weiter: "Die Kunden können heute - alternativ zur Innenstadt - ihre Einkäufe in zahlreichen Einkaufs- und Fachmarktzentren außerhalb der Städte erledigen. Dort stehen in der Regel kostenlose Parkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung. Dem müssen die Städte etwas entgegensetzen können."

Gleichzeitig macht der Handelsverband BAG auf folgende Parkproblematik aufmerksam:

In vielen Städten kommt es an verkehrsreichen Einkaufstagen, insbesondere an Samstagen, regelmäßig zu erheblichen Engpässen bei der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen in den Innenstädten. Aus Einzelhandelskreisen wird in jüngster Zeit immer häufiger vorgetragen, dass in Zeiten höchster Besucherfrequenz Parkplätze städtischer Verwaltungen und Behörden unbenutzt bleiben. Während alle sonstigen Parkraumkapazitäten in den Städten ausgeschöpft sind, bleiben diese Parkflächen, die sich oftmals in unmittelbarer Nähe zum innerstädtischen Einzelhandel befinden, frei. Hellwege: "Dieser Umstand erscheint uns im höchsten Maße paradox. Wir sehen darin eine enorme Verschwendung städtischer Ressourcen, die es möglichst abzustellen gilt".

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (Handelsverband BAG) Atrium Friedrichstr., Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200, Telefax: 030/20612088

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