Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Streichung der Bundesrahmenempfehlung – Pflege aufs Abstellgleis? / Referentenentwurf zur Gesundheitsreform beendet das Partnerschaftsmodell für die häusliche Krankenpflege / Pflegeverbände fordern Berücksichtigung im Gemeinsamen Bundesausschuss

(Berlin) - Der am vergangenen Donnerstag vorgelegte – und in der heutigen Anhörung behandelte – Referentenentwurf zur Gesundheitsreform sieht vor, dass die Bundesrahmenempfehlung nach § 132 a SGB V gestrichen werden soll. Nach Ansicht des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und der Bundesverbände der freien Wohlfahrtspflege könnte dieses für die Patienten zu einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung führen. „Tagtäglich werden Patienten diverse Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen verweigert. Oft lehnen, anstatt des gesetzlich legitimierten medizinischen Dienstes, Verwaltungssachbearbeiter der Kassen diese Leistungen ab, obwohl ein Arzt diese verordnet hat. Eine ‚Vergrößerung der Gestaltungsmöglichkeiten’ für die Kassen, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, ist daher nicht nachvollziehbar“, so bpa-Geschäftsführer Bernd Tews.

Die Bundesrahmenempfehlung wurde 1997 unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Seehofer eingeführt, um eine einheitliche Versorgung mit häuslicher Krankenpflege zu gewährleisten. Ziel war es, Unterschiede bei der Qualität und den Leistungen der häuslichen Krankenpflege zum Nachteil der Versicherten zu vermeiden. Deshalb sollten die Verbände der Krankenkassen (als Kostenträger) und die Verbände der Pflegedienste (als Leistungserbringer) gemeinsam die Empfehlungen festlegen. In § 132 a SGB V wurde dieses Partnerschaftsmodell verankert. Dieses soll jetzt völlig überraschend und ohne stichhaltige Begründung aufgegeben werden.

Bernd Tews: „Die Gesundheitsreform will den Wettbewerb stärken. Das begrüßen wir. Aber das darf nicht gleichbedeutend damit sein, dass alleine die Krankenkassen die Inhalte der häuslichen Krankenpflege über die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festlegen. Auch die Spitzenverbände der Pflegedienste müssen als gleichberechtigter Partner zu den Pflegethemen im G-BA beteiligt sein. Nur diese Regelung wäre systemkonform, denn Ärzte, Krankenhäuser, Psychotherapeuten und deren Verbände werden auch an den sie betreffenden Richtlinien im G-BA beteiligt.“

Bisher dürfen die Spitzenverbände der Pflegedienste lediglich eine Stellungnahme zu den Richtlinien des G-BA abgeben. An der Formulierung der Richtlinien selbst dürfen sie aber nicht mitwirken. Aus Sicht des bpa muss sich das zwingend ändern, wenn die Bundesrahmenempfehlung wegfällt. „Wir fordern angesichts dieser Pläne von der großen Koalition ein Bekenntnis zur häuslichen Krankenpflege und zur Selbstverwaltung“, so Bernd Tews. „In Deutschland erbringen über 10.000 Pflegedienste jeden Tag in der Häuslichkeit Leistungen der Behandlungspflege. Warum sollen diese ausgeschlossen werden, wenn es um die Ausgestaltung ihrer Leistungen geht?“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa) Birte Wimmer, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

(sk)

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