Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Streit um Auflagen für Ehrenamtler in der geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

(Berlin) - Die Deutsche Kinderhilfe e.V. teilt die Auffassung vieler anderer Kritiker, dass der Reform-Entwurf des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in seiner jetzigen Form noch nicht genügend diskutiert wurde, nicht zuletzt, weil die Beteiligung der Fachverbände viel zu kurzfristig erfolgte und daher völlig unzureichend war.

Dennoch sollten Einwände bezüglich einer Kontrolle von Menschen, die im Ehrenamt oder nebenamtlich mit Kindern arbeiten nicht pauschal ablehnt werden, denn es geht um die Sicherheit unserer Kinder und nicht darum, möglichst preiswert oder gar unbezahlt Sozialarbeit leisten zu lassen.

"Die Deutsche Kinderhilfe e.V. ist ohne Wenn und Aber dafür, dass auch Ehrenamtler ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben und für eine den Aufgaben angemessene und zugleich bürokratisch zumutbare Kontrolle ihrer Arbeit, denn nach den Eltern hat der Staat - und hier konkret die Jugendämter - die Verantwortung für die Sicherheit unserer Kinder und nicht, wie oft aus Personalmangel fälschlich delegiert, die freien Träger", erläutert Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Kinderhilfe e. V.

"Natürlich müssen die Jugendämter für diese Aufgabe auch personell ausreichend ausgestattet werden, denn viel zu lange wurden sie für die Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgaben finanziell 'im Regen stehen gelassen'", kritisiert Becker weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde durch den immer noch präsenten Skandal um diverse Fälle sexuellen Missbrauchs im Schweriner Verein "Power for Kids" in eindrucksvoller Weise deutlich, was passieren kann, wenn nicht kontrolliert wird.

"Es geht nicht darum, Ehrenamtler pauschal dem Verdacht auszusetzen, dass sie sich an den ihnen anvertrauten Kindern vergehen könnten. Aber auch die ehrenamtlich Tätigen selbst wissen, dass ein gewisses Maß an Kontrolle für den Schutz unserer Kinder unverzichtbar ist - denn es könnten einmal auch ihre eigenen Kinder oder Enkelkinder sein, die an Menschen geraten, die das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen. In jedem Arbeitsprozess gibt es Kontrollen, die jeder von uns als normal erachtet, warum sollte dies gerade bei der Arbeit mit unseren Kindern anders sein?", ergänzt Becker.

Die Deutsche Kinderhilfe e. V. hofft, dass die Bundestagsabgeordneten dem Gesetzesentwurf in dieser Form nicht zustimmen werden und das Ministerium von Frau Barley auffordern, neu in nachhaltige Diskussionen mit den Expertinnen und Experten der Fachverbände einzusteigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rainer Becker geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(wl)

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