Pressemitteilung | Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)

Streit um EU-Energiebeihilfeleitlinien: Raiffeisen-Präsident kritisiert Vorschlag der Kommission

(Berlin/Brüssel) - Mit Unverständnis und großer Sorge verfolgt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) den Beihilfestreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung. Es geht um die Festlegung von Industrierabatten im Zuge des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. "Die Begrenzung der EEG-Umlage und Deckelung der Energiekosten ist für den Erhalt der Wettbewerbsposition genossenschaftlicher Unternehmen in mehreren Sparten von erheblicher Bedeutung. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die EU-Kommission bei der Neufassung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien den Umfang der entlastungsberechtigten Branchen anhand objektiver Kriterien festlegen will. Laut einer bekannt gewordenen Liste sollen mehr als 60 Branchen bei der EEG-Umlage begünstigt werden. Allerdings umfasst diese Branchenliste bislang nicht die Milch-, Futter- und Fleischwirtschaft. Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Sektoren erfüllen die gestellten Kriterien", so DRV-Präsident Manfred Nüssel in Schreiben an die EU-Kommissare Joaquin Almunia und Günther Oettinger sowie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Nüssel fordert die EU-Kommission auf, den Kreis der Branchen noch-mals zu überprüfen und zu erweitern. Andernfalls drohen zahlreichen genossenschaftlichen Unternehmen erhebliche Steigerungen der Produktionskosten. Oberstes Gebot muss der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft im Binnenmarkt sein.

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Unternehmen Entlastungen gewähren können. Die dabei von der Brüsseler Kommission festgelegte Stromintensität von 25 Prozent liegt aber deutlich über dem gegenwärtigen nationalen Wert von 14 Prozent. "Der wird von kaum einem Unternehmen erreicht werden können. Ich sehe darüber hinaus einen klaren Widerspruch zu den Kriterien, die für die Ermittlung der entlastungsberechtigten Branchen herangezogen wurden und breiter angelegt sind. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen auch an dieser Stelle alle vorgesehenen Intensitätskombinationen europaweit angewendet werden", fordert der DRV-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Pressestelle Pariser Platz 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 856214-430, Fax: (030) 856214-432

(cl)

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