Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Strenge Regeln bei Weitergabe von Journalistendaten gefordert

(Fulda) - Der Gesamtvorstand des Deutschen Journalisten-Verbands hat sich am heutigen Montag in Fulda einstimmig an die Innenminister der Länder mit der Forderung gewandt, dass für die Akkreditierung zu Großereignissen "nur relevante und zudem rechtmäßig erhobene Personendaten von Journalistinnen und Journalisten gespeichert und ggf. übermittelt werden dürfen".

Anlass ist der Datenskandal der Polizei und des Bundeskriminalamts im Zusammenhang mit den Akkreditierungen zum G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg. "Die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Speicherung und Übermittlung hat der zuständige Datenschutzbeauftragte oder/und die Bundes- bzw. Landesdatenschutzbehörde zuvor zu prüfen und zu bestätigen", heißt es in dem DJV-Beschluss weiter.

Bei einigen Journalisten, deren Akkreditierungen zum G20-Gipfel eingezogen wurden, stellte sich heraus, dass fehlerhafte Daten vorlagen bzw. Einträge nicht gelöscht worden waren. "Die Polizeibehörden haben die Stigmatisierung der betroffenen Kollegen in Kauf genommen", kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er begrüßt deshalb die neue Linie, die die Hamburger Polizei als Reaktion auf die Pannen eingeschlagen hat. Im Gespräch sicherte der Hamburger Polizeipräsident dem DJV-Vorsitzenden zu, dass künftig vor der Weitergabe von Daten im Rahmen von Auskunftsersuchen eine Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten seiner Behörde vorgenommen werde. Überall: "Das ist die richtige Konsequenz aus den Vorfällen." Bundesweit müssten unabhängige Datenschützer zukünftig dafür Sorge tragen, dass Journalisten ihrer Arbeit nachgehen könnten, ohne durch die Verwendung falscher Daten durch Polizeibehörden daran gehindert zu werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(tr)

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