Pressemitteilung | Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) - Hauptgeschäftsstelle

TERMIN: Vorzeitige Beendigung der Übergangsregelung bei der Einführung des Dosenpfandes / Neue Rechtslage

(Radolfzell/Berlin) - Einwegorientierte Teile des Handels und der Getränkeindustrie haben am 3. Juni einseitig die Vereinbarung mit der Bundesregierung zum Aufbau eines einheitlichen Rücknahmesystems von Einweggetränkeverpackungen zum 1.Oktober aufgekündigt. Sie berufen sich dabei auf ein Schreiben von Margret Wallström an Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der durch dieses Schreiben angeblich entstandenen Rechtsunsicherheit. Tatsächlich fordert die EU-Kommission in diesem Schreiben die Bundesregierung aber ausdrücklich dazu auf, das Pflichtpfand auf Getränkeeinwegverpackungen verpackungs-verordnungskonform umzusetzen - und zwar so schnell wie möglich.

Die bundesdeutschen Umwelt- und Verbraucherverbände werden gemeinsam mit den betroffenen mehrwegorientierten Teilen des Handels und der Getränkeindustrie über ordnungs- und wettbewerbsrechtliche Verfahren mit dazu beitragen, dass nun bereits im Juni die Übergangsregelung beendet wird. Wir informieren die Presse im Rahmen einer Pressekonferenz über die einzuleitenden Schritte und Maßnahmen.

Datum: Donnerstag, den 5. Juni 2003, um 12:00 Uhr
Ort: Haus der Bundespressekonferenz
(Konferenzsaal, Schiffbauerdamm 40, Berlin)

Teilnehmer der Pressekonferenz:

- Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V.
- Wolfgang Brügel, Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels
e.V.
- Roland Demleitner, Bundesverband mittelständischer
Privatbrauereien e.V.
- Günter Guder, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes
des deutschen Getränkefachgroßhandels e.V.
- RA Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
- Leif Miller, Geschäftsführer NABU Landesverband Berlin e.V.
- Dr. Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer des BUND e.V.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Umwelthilfe e.V. Güttinger Str. 19, 78315 Radolfzell Telefon: 07732/99950, Telefax: 07732/999577

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