Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Tarifeinheitsgesetz: "Angriff auf ein notstandsfestes Grundrecht aller Arbeitnehmer"

(Berlin) - Zur 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Tarifeinheit erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke:

Der Entwurf für das Tarifeinheitsgesetz ist nach weit überwiegender Meinung von Verfassungs- und Arbeitsrechtlern ein rechtswidriger Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Durch das Gesetz würden zwei Klassen von Gewerkschaften entstehen: Den einen billigt man zu, eigene Tarifverträge zu verhandeln; den anderen spricht man dieses Grundrecht ab und nimmt ihnen auch gleich noch das Streikrecht. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, diesen Angriff auf ein notstandsfestes Grundrecht aller Arbeitnehmer zurückzuweisen. Das Tarifeinheitsgesetz zerstört Vertrauen in die Politik, schafft Rechtsunsicherheit in den Betrieben und befeuert einen Kampf um Mehrheiten, wo bisher ganz selbstverständlich Tarifpluralität galt.

Die in einer Vielzahl von Stellungnahmen vorgebrachten Einwände gegen den Gesetzentwurf hat die Bundesregierung vollständig ignoriert. Ich habe die Hoffnung, dass in der jetzt beginnenden parlamentarischen Debatte die Abgeordneten der Koalition vorbehaltlos die Argumente der von dem Gesetz betroffenen Gewerkschaften prüfen und dadurch zu anderen Einsichten gelangen als das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Ministerium hat es bisher nicht vermocht überzeugend darzulegen, warum überhaupt Gesetzgebungsbedarf bestehen soll. Mit seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat das Bundesarbeitsministerium einen Offenbarungseid geleistet, weil es sich außerstande sah, auch nur einen einzigen empirischen Beleg für die Grundannahmen des Gesetzesvorhabens vorzutragen. Der Betriebsfrieden wird nicht durch Tarifpluralität und berufsspezifische Tarifverträge gestört, sondern durch ein Gesetz, das die Gewerkschaften in einen Häuserkampf treibt.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf hat keine Mehrheit in den Gewerkschaften. Neben den Berufs- und Fachgewerkschaften lehnen auch drei DGB-Gewerkschaften - Verdi, NGG und GEW - das Tarifeinheitsgesetz ab. Die Vertretungen von etwa 4 Millionen Beschäftigen in Deutschland haben dem Gesetzesvorhaben eine klare Absage erteilt. Damit ist die im Koalitionsvertrag verabredete Geschäftsgrundlage - ein verfassungskonformes Gesetz im Konsens aller Sozialpartner - gleich in mehrfacher Hinsicht entfallen. Es gab nie einen Grund, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, und es gibt ihn jetzt noch viel weniger.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Hans-Jörg Freese, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(cl)

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