Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Tarifeinheitsgesetz / Henke: "Wer ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt stellt, der beseitigt es"

(Berlin) - Unmittelbar vor der Expertenanhörung zum Tarifeinheitsgesetz im Bundestag hat der Marburger Bund eine ehrliche Debatte über das Gesetzesvorhaben angemahnt, in der auch die unmittelbar Betroffenen Gehör finden. "Die Bundesarbeitsministerin und die Regierungsfraktionen haben immer einen mustergültigen demokratischen Meinungsbildungsprozess in Aussicht gestellt. Bei diesem kontroversen Thema ist eine lediglich zweistündige Anhörung ohne Beteiligung der maßgeblich betroffenen Berufsgewerkschaften alles andere als mustergültig, das ist ein gezielter Ausschluss", kritisierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

In einer Vielzahl von Stellungnahmen und Gutachten aus der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis werde die geplante gesetzliche Tarifeinheit nach dem Mehrheitsprinzip als verfassungswidrig eingestuft. Die gravierenden Einwände gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung dürften nicht länger unbeachtet bleiben. "Wer ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt stellt, der beseitigt es. Das schadet jedem Arbeitnehmer in Deutschland. So etwas darf sich der Bundestag nicht gefallen lassen", forderte Henke. "Das ist auch ein Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der von geordneten Bahnen des Tarifpluralismus spricht, nicht von dessen Beseitigung."

Es bestehe kein Zweifel daran, dass der Regierungsentwurf tief in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingreife und tarifmächtigen Gewerkschaften das Recht verwehre, eigenständige Tarifverträge mit den Arbeitgebern zu verhandeln und zu vereinbaren. In der Konsequenz unterliege die sogenannte Minderheitsgewerkschaft im Betrieb einem faktischen Streikverbot, weil Arbeitskampfmaßnahmen nach geltender Rechtsprechung ein tariflich regelbares Ziel voraussetzten. "Ein Gesetz, das durch die Erzwingung der Tarifeinheit zwischen Gewerkschaften erster und zweiter Klasse unterscheidet, zerstört das grundrechtliche Fundament und ist eine Bedrohung für den sozialen Frieden", warnte Henke.

Das Bundesarbeitsgericht habe mit seinem wegweisenden Urteil vom 7. Juli 2010 eindeutig festgestellt, dass die Verdrängung von Tarifverträgen nach dem Grundsatz der Tarifeinheit mit der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar sei. "Wir haben mit den Arbeitgebern arztspezifische Tarifregelungen vereinbart, die der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der fairen Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken dienen. Nur so sind die deutschen Krankenhäuser und Universitätskliniken nach 2005 wettbewerbsfähige Arbeitgeber geblieben. Niemand hat das Recht, diese Tarifverträge für null und nichtig zu erklären und unsere Mitglieder unter das Tarifkommando einer fremden Gewerkschaft zu zwingen. Wir bleiben eigenständig und werden unser Gewerkschaftsmodell auch gegen einen offenkundigen Grundrechtsbruch zu verteidigen wissen", sagte Henke.

Auf seiner Kampagnenseite www.freie-gewerkschaften.de informiert der Marburger Bund in einem Videoclip über das geplante Tarifeinheitsgesetz.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Pressestelle Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(sy)

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