Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Tariflohn bei Langzeitarbeitslosen verhindert Beschäftigung

(Berlin) - Es ist kein Reformschritt, sondern eine Rolle rückwärts, wenn langzeitarbeitslose Hilfeempfänger nur eine Beschäftigung zu Tariflöhnen annehmen müssen, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 15. Oktober in Berlin. Einen solchen Mindestlohn gibt es im heutigen Recht für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger nicht.

Dies ist auch richtig und notwendig: Denn die Solidargemeinschaft erwartet zu Recht von Langzeitarbeitslosen, dass sie jede Chance ergreifen, selbst Geld zu verdienen und von der Fürsorge unabhängig zu werden. Außerdem können Arbeitslose, die mehrere Jahre nicht gearbeitet haben oder nur über eine geringe Qualifikation verfügen, zunächst oft nur eingeschränkte Leistungen erbringen. Zu Tariflöhnen finden sie daher heute am Arbeitsmarkt häufig keine neue Beschäftigung. Für diese Hilfeempfänger sind niedrige Einstiegslöhne deshalb oft der einzige Weg zurück in den Arbeitsmarkt.

Die jetzt von den Koalitionsfraktionen geplante Beschränkung der Zumutbarkeit von Arbeit läuft daher im Ergebnis auf einen falschen Schutz vor Arbeit hinaus. Außerdem führt sie im Vergleich zu Arbeitslosengeldempfängern sogar zu geradezu absurden Ergebnissen. So muss etwa ein Dreher, der arbeitslos wird, in einem anderen Unterneh-men die gleiche Tätigkeit aufnehmen, obwohl er dort bis zu 20 Prozent weniger verdient. Anderenfalls kann ihm das Arbeitslosengeld gesperrt werden. Für einen langzeitarbeitslosen Dreher, der Arbeitslosengeld II bezieht, soll das hingegen nicht gelten: Er könnte die gleiche Stelle ohne Folgen ablehnen, wenn für diese Arbeit nicht der vergleichbare Tariflohn gezahlt wird.

Die Koalition muss hier dringend zu ihrem bisherigen Gesetzentwurf zurückfinden, forderte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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